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14.05.2020, 14:37 Uhr
Gedanken zur Kindertagesbetreuung
Lockerungen Covid-19-Pandemie
Kommunen, Träger und vor allem Eltern brauchen einen Plan für die nächsten Schritte
Kristy Augustin MdL
Potsdam - Nachdem die ersten Lockerungen in Zeiten von Corona und dem primären Ziel eine Pandemie einzudämmen erfolgt sind, werden die Stimmen der Familien lauter, was die Öffnung von Kindertagesbetreuung und Schule betrifft. Bis auf Notbetreuung sind fast alle Orte der Betreuung und Bildung den Kindern verwehrt, kommen Eltern (nein nicht nur die Mütter, diese nur besonders häufig) an die Belastungsgrenzen. Zwischen Homeoffice, Homeschooling, Kinderbetreuung und den weiteren Dingen, die im Haushalt anfallen, oder Sorgen um die Existenz als Selbstständige oder gar Sorge um Angehörige. Die Nerven liegen blank. Verlierer der Krise könnten vor allem die Kinder werden. Ihnen gilt es spätestens jetzt den Blick zu schenken, wenn es um weitere Öffnungen geht. Gerade für die Jüngsten in Krippe, Kita und Kindertagespflege müssen jetzt wieder Möglichkeiten eröffnet werden. Die Kommunen, Träger und vor allem Eltern brauchen einen Plan, wie es weiter geht.

Folgendes sollte aus Sicht von Kristy Augustin MdL dabei eine wichtige Rolle spielen:
> Auf dem Weg zur eingeschränkten Regelbetreuung können die Kindertagespflegestellen zeitnah wieder gänzlich öffnen. Ihrer besonderen Stellung muss dabei Rechnung getragen werden, sollten Tagesmütter/väter aufgrund von Vorerkrankungen aktuell nicht arbeiten können.

> Angesichts der regionalen Unterschiede sollten die Landkreise in Abstimmung mit den Trägern der Einrichtungen die Auslastung abschätzen und die eingeschränkte Regelbetreuung anbieten können. Abhängig von Erzieherinnen, Räumlichkeiten etc. Ist dies auszugestalten. Ihnen muss hier mehr Entscheidung obliegen.

> Der Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb hat vorzugsweise Gruppenweise zu erfolgen. Ziel sollte es sein, dass aber jedes Kind die Möglichkeit erhält. Ein Mindestanspruch ist nach aktuellen Zahlen bei 4 Stunden möglich und sollte untere Mindestgrenze sein.

> Homeoffice bedeutet nicht, dass Kinderbetreuung zu Hause gewährleistet werden kann. Hier muss mit Augenmaß ein Anspruch gewährt werden.

> Mit Gruppensplitting und Platzsharing kann mehr Kindern die Möglichkeit einer Betreuung in der Kita/Krippe angeboten werden.

> Die Hygiene und Infektionsschutzvorgaben müssen realistisch an die Bedingungen in Kita und Hort angepasst werden. Das bedeutet wieder größere Gruppen aber mit Hygieneplänen, die Infektionsketten über Eltern oder wechselnde Erzieherinnen vermeidet.

> Die erweiterte Nutzung von Räumen, Teilen der Gruppen durch Betreuung im Freien bei gutem Wetter und Heranziehen von Personal aus anderen Bereichen müssen auch in der Kindertagesbetreuung zeitweilig genutzt werden.

> Wichtig ist die enge Abstimmung zwischen Land, den Landkreisen, den Einrichtungen, Kommunen und vor allem mit den Eltern.