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30.04.2020, 11:40 Uhr
Anspruch auf Notfallbetreuung im Homeoffice?
Covid-19-Pandemie
Kann es einen Anspruch auf Notfallbetreuung geben, wenn Eltern bzw. Elternteile im Homeoffice tätig sind?

Potsdam - Kann es einen Anspruch auf Notfallbetreuung geben, wenn Eltern bzw. Elternteile im Homeoffice tätig sind?

Diese Frage wurde der CDU-Landtagsabgeordneten Kristy Augustin in den letzten Tagen des Öfteren von Eltern und Einrichtungen gestellt.

In der Regel ist es so, dass der Anspruch auf Notfallbetreuung entfällt, wenn zum Beispiel ein Elternteil in Heimarbeit tätig ist, aufgrund der möglichen und vorrangigen häuslichen Betreuung. Auch wenn es eine hohe Belastung neben dem Beruf ist, so wird es in den meisten Fällen den Eltern möglich und zumutbar sein, die Betreuung der eigenen Kinder sicherzustellen.

"Die Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Prüfung der Anträge auf Notfallbetreuung zuständig sind, werden bei der Entscheidung über die Gewährung der Notfallbetreuung die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen", so Kristy Augustin MdL.

Dabei werden die konkrete berufliche Tätigkeit des Elternteils in Heimarbeit, das Alter oder die Anzahl der zu betreuenden Kinder berücksichtigt, somit kann eine gleichzeitige Betreuung der Kinder während der Heimarbeit ausgeschlossen werden und eine Notfallbetreuung gewährt werden.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html