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16.09.2015, 14:27 Uhr
Kristy Augustin: „Das Oderbruch wird weiter mit dem Biberproblem im Stich gelassen“
CDU Antrag zur Aufhebung des Biber-Schutzstatus im Umweltausschuss gescheitert
Neuhardenberg – „Die Ablehnung unseres Antrages ist für mich eine große Enttäuschung.“, fasst die CDU Landtagsabgeordnete Kristy Augustin das Ergebnis des Ausschusses zusammen. Vergangenen Mittwoch, den 9. September 2015 tagte der Umweltausschuss im Landtag Brandenburg. Neben der Anhörung zum Tierwohl stand der CDU-Antrag zur Aufhebung des Schutzstatus des Bibers auf der Tagesordnung.
„Die Wiederansiedlung des Bibers in Brandenburg hat nicht nur zur Erholung der Art, sondern zur regelrechten Explosion der Biberpopulation geführt. Im Oderbruch vergeht kein Tag an dem nicht auf Landwirtschaftsflächen, privaten Grundstücken oder auch kommunalen Gebieten erhebliche Schäden durch Biber zu verzeichnen sind.
Unterhöhlungen durch Biber in der Genschmarer Oderaue
Sie vernichten Bäume, setzen durch ihre Bauten Felder und Keller unter Wasser und unterhöhlen Deiche und Straßen. Der possierliche Nager ist zu einem Schädling mit hohem Zerstörungsgrad geworden. Gerade im hochwassergefährdeten Gebiet wird dies seit Jahren mit großer Sorge beobachtet, die Entnahme und im Notfall auch Bejagung des Bibers seit langem gefordert. Durch unseren Antrag sollten die Menschen im Oderbruch, besser vor den Folgen von Biberschäden geschützt werden, die Entnahme und auch Bejagung ermöglicht werden. Die Ablehnung durch SPD und Linke wird an der Existenz vieler Landnutzer nagen.“, so Kristy Augustin weiter.
„Für mich war die Sitzung des Umweltausschusses eine herbe Ernüchterung. Vertretungsweise und durch die Betroffenheit als Abgeordnete aus dem Oderbruch, habe ich einen CDU Kollegen im Umweltausschuss vertreten. Was ich dort hören und erleben musste, ist für die Menschen vor Ort nicht vermittelbar. Seit Jahren wird Hilfe angemahnt. Die Biberverordnung und damit auch verbunden die Bibermanager lösen das Problem aber nicht. Auf circa einem Viertel der Landesfläche (Großteilen im Oderbruch) führt die Verordnung zu keinerlei Verbesserungen, da sie in den ausgewiesenen europäischen Schutzgebieten gar keine Geltung hat. Hier sind weiterhin sehr aufwendige und äußerst klageanfällige Verfahren nötig, um im Einzelfall in den Biberbestand eingreifen zu können. Der Erklärungsbedarf der Landesregierung an das Oderbruch ist groß! Der Änderungsantrag von SPD und Linken sieht vor, weitere zwei Jahre bis spätestens Mitte 2017 die Biber-Population zu beobachten, bevor eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Schutzstatus forciert werden würde. Wo schnelle Hilfe dringend gefordert ist, weiter abzuwarten und Lösungen hinauszuzögern, ist ein Armutszeugnis von Rot-Rot. Mit ihren Stimmen wurde der Änderungsantrag im Ausschuss angenommen und damit der CDU Antrag verworfen. Für eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Schutzstatus des Bibers sieht Minister Vogelsänger (SPD) keine Mehrheit. Also wird ein Änderungsantrag, der notwendige Maßnahmen hinauszögert oder gar aushebelt, den Ausschussmitgliedern vorgelegt. Die Menschen im Oderbruch sind weiter mit dem Problem im Stich gelassen. Die Zeit und vor allem der Biber nagen aber weiter an der Grundsubstanz der Region.“

Voraussichtlich am Freitag, den 25. September 2015 wird der Antrag zum Biber sowie der nun beschlossene Änderungsantrag auf der Landtagssitzung debattiert. Die Argumente für bzw. wider zur Aufhebung des Schutzstatus des Bibers wird sicherlich von der Oderbruchregion aufmerksam verfolgt.