Neuigkeiten
Soforthilfe der ILB auch für Vereine und Stiftungen
Covid-19-Pandemie
Auch privatrechtliche Vereine und Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen Soforthilfe erhalten
Potsdam - Privatrechtliche Vereine und Stiftungen können auch Soforthilfe beantragen, wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein Zweckbetrieb vorliegt und es aufgrund der COVID-19-Pandemie zu einem Liquiditätsengpass gekommen ist.
Genauere Informationen und eine detaillierte Checkliste finden Sie im Anhang, sowie das Antragsformular der ILB für die Soforthilfen.
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