Neuigkeiten
14.04.2020, 10:00 Uhr
Soforthilfe der ILB auch für Vereine und Stiftungen
Covid-19-Pandemie
Auch privatrechtliche Vereine und Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen Soforthilfe erhalten
Soforthilfe über ILB
Potsdam - Privatrechtliche Vereine und Stiftungen können auch Soforthilfe beantragen, wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein Zweckbetrieb vorliegt und es aufgrund der COVID-19-Pandemie zu einem Liquiditätsengpass gekommen ist.

Genauere Informationen und eine detaillierte Checkliste finden Sie im Anhang, sowie das Antragsformular der ILB für die Soforthilfen.
Zusatzinformationen