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Neuigkeiten
14.04.2020, 10:00 Uhr
Soforthilfe der ILB auch für Vereine und Stiftungen Covid-19-Pandemie Auch privatrechtliche Vereine und Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen Soforthilfe erhalten Potsdam - Privatrechtliche Vereine und Stiftungen können auch Soforthilfe beantragen, wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein Zweckbetrieb vorliegt und es aufgrund der COVID-19-Pandemie zu einem Liquiditätsengpass gekommen ist. Genauere Informationen und eine detaillierte Checkliste finden Sie im Anhang, sowie das Antragsformular der ILB für die Soforthilfen. Zusatzinformationen Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |