Zum heute vorgestellten Familienbericht erklärt unsere familienpolitische Sprecherin, Kristy Augustin:
Die Ampel-Koalition hat sich zur Bekämpfung von Straftaten auf eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung statt der Speicherung von IP-Adressen verständigt geeinigt. Beim Quick Freeze-Verfahren können die Ermittlungsbehörden relevante Telekommunikationsdaten („Verkehrsdaten“ wie z. B. IP-Adressen oder Telefonnummern) umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung (z. B. Totschlag oder Mord) besteht. Sowohl das Einfrieren als auch die spätere Übermittlung an die Behörden benötigen eine gerichtliche Anordnung. Das heißt, „Quick Freeze“ ermöglicht die Speicherung von Daten erst, wenn die Straftat den Behörden bekannt ist, häufig sind die Verbindungsdaten dann schon gelöscht.