Soforthilfe der ILB auch für Vereine und Stiftungen
Soforthilfe über ILB
Covid-19-Pandemie
Auch privatrechtliche Vereine und Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen Soforthilfe erhalten
Privatrechtliche Vereine und Stiftungen können auch Soforthilfe beantragen, wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein Zweckbetrieb vorliegt und es aufgrund der COVID-19-Pandemie zu einem Liquiditätsengpass gekommen ist.
Genauere Informationen und eine detaillierte Checkliste finden Sie im Anhang, sowie das Antragsformular der ILB für die Soforthilfen.
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