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Konsequent Opferschutz vor Täterschutz – ohne Kompromisse
Der Landtag Brandenburg hat heute auf Initiative der CDU-Fraktion einen weiteren Meilenstein zum Schutz von Kindern auf den Weg gebracht: Neben Prävention, einer besseren Aufklärung der Straftaten und einer Verschärfung der Strafprozessordnung ist die Opferbegleitung eine tragende Säule der Schutzanstrengungen. Childhood-Häuser bieten in diesem Zusammenhang eine kinderfreundliche, interdisziplinäre und behördenübergreifende Möglichkeit, Kinder, die Opfer und Zeugen von Gewalt wurden, zu begleiten und zu schützen. Dort können polizeiliche Befragungen und medizinische Untersuchungen in einem Umfeld durchgeführt werden, das sich voll auf das Wohl des Kindes fokussiert.
Potsdam -
Dazu erklärt die kinderschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Kristy Augustin:
„Dass ein Kind Opfer von sexueller Gewalt wird, ist unerträglich. Die Unversehrtheit unserer Kinder ist ein hohes Gut, für das wir uns ohne Kompromisse einsetzen. Nach dem Gesetz gestern, zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das auch Kinder betrifft setzen wir heute mit der Verabschiedung des Childhood-Antrages einen weiteren Meilenstein, unsere Kinder vor Gewalt zu schützen. Childhood-Häuser sind ein weltweit erprobter Baustein für einen kindgerechten Umgang mit Opferzeugen, den es in Zukunft auch in Brandenburg geben wird.
Allerdings wäre es grotesk, bei unseren Anstrengungen unsere Kinder zu schützen, die Prävention außen vorzulassen. Dazu gehört auch die Gefahrenabwehr, die zudem noch im Aufgabenbereich der Länder liegt. Aus meiner Sicht haben Argumente in dieser Debatte nichts zu suchen, die entweder Datenschutz auf ein unverhältnismäßiges Podest heben, krude Vorbehalte gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten reflektieren oder gar eine andere Bewertung der Gefährlichkeit von Pädophilie zur Grundlage haben. Das Credo der CDU ist: Konsequent Opferschutz vor Täterschutz – ohne Kompromisse. Dafür werde ich mich auch weiter einsetzen.“
Anbei finden Sie den Antrag, der heute im Plenum des Landtages verabschiedet wurde, sowie den entsprechenden Beschluss des Landtages Brandenburg.
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