Link zu Redebeiträgen im Landtag Brandenburg
35. Sitzung (Sondersitzung) am 11.02.2021
Rede zur Information der Landesregierung zu den Ergebnissen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 10. Februar 2021 zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir zu unseren Sitzungen, im Hinblick auf die Eindämmungsverordnung oder Treffen der Ministerpräsidenten zusammenkommen, schauen wir in erster Linie auf die Fakten, auf die Zahlen. Wieviel Prozent der Branche sind betroffen? Welche Bereiche sind systemrelevant? Wie viele Kinder sind aktuell in der Notbetreuung? Wie viele Menschen wurden schon geimpft? wie sieht der aktuelle Inzidenzwert aus? Daraus abgeleitet werden die Forderungen oder Einschränkungen debattiert. Das ist auch wichtig, dass wir hier dazu den Austausch suchen ebenso wie in den Fachausschüssen.
Ich will heute aber einmal daran erinnern, dass hinter jeder einzelnen Zahl, hinter jedem einzelnen Bereich, über den wir durchaus hier schon gesprochen haben, auch ein Mensch, eine Familie steckt, die diese Zeiten jeweils unterschiedlich erleben, die Sorgen haben, die gehört werden wollen.
Beispiele gibt es viele. Die Frisörin, bei der das Kurzarbeitergeld nicht weit reicht, die ihre Kinder zuhause betreut, das Homeschooling übernimmt und die vielleicht die Sorge um die kranken Eltern hat, diese vielleicht sogar pflegt.
Der Eventmanager, der sonst fröhlich bei den Dorffesten die Unterhaltung bot, nie ohne Aufträge war und nun überlegt, wie das Haus abbezahlt werden kann. Der eine völlig neue Arbeit sucht, um sich abzulenken und anderweitig Geld zu verdienen.
Das sind alles tatsächliche Gespräche und ich sehe Ihnen an, sie alle kennen ihre Beispiele haben dies oder jenes ähnliche Gespräch geführt.
Es gibt Unterstützung, es gibt Hilfen auf Landesebene, auf Bundesebene. Gerade wurden auf Bundesebene mit der Erweiterung der Kinderkrankentage, mit der Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes oder jüngst im Koalitionsausschuss beschlossenen Kinderbonus für Familien einige wichtigen Unterstützungsleistungen ins Leben gerufen.
Sehr geehrte Damen und Herren! ,
Durch die Hilfen, mit dem Verständnis, dass der Gesundheitsschutz im Vordergrund steht, sind viele dankbar, dass es Unterstützung gibt und leisten ihren Beitrag die Pandemie zu meistern.
Ich denke mir geht es aber genau wie Ihnen, dass das, was uns dennoch erreicht eher Kritik, Meckern oder gar Wut ist. Umso mehr freue ich mich, wenn die Rückmeldung kommt, dass dies oder jenes eine großartige Unterstützung war, dass es gut ist, dass die Kinder in der Kita und Kindertagespflege Betreuung und Bildung erfahren, aber das ist selten. Wenn jemand an uns herantritt, sind es oft die Sorgen, Kritik oder Hilferufe. Aber das ist auch unsere Verantwortung! Hier zuzuhören, erläutern und wo es geht zu helfen.
Wir sprechen oft von einer gemeinsamen Kraftanstrengung. Das ist es auch. Wir dürfen aber nicht vergessen, auf wessen Rücken dies geleistet wird. Wer vieles in dieser Pandemie schultern muss: Es sind die Familien in ihrer ganzen Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit mit allen ihren individuellen Problemen, Sorgen und Nöten.
Den Familien mit Worten danken und mit finanzieller Unterstützung ist sinnvoll, richtig und wichtig. Das allein reicht aber nicht aus. Wir müssen zuhören und auch hinhören, was benötigt wird und uns immer wieder vor Augen führen, dass hinter all den Zahlen und Statistiken für den Einzelnen jeweils große Herausforderungen stecken. Jede einzelne Familie unter ihren ganz besonderen Bedingungen leistet Enormes!
Den Familien den Rücken zu stärken institutionell, finanziell, wurde erkannt und einiges sowohl im Bund als natürlich auch durch das Land Brandenburg erbracht.
Wenn wir aber wirklich für die Familien im Land Unterstützung geben wollen, reicht das nicht aus.
Es heißt so schön miteinander und nicht übereinander zu reden. Wir tun gut daran, wenn wir bei allen Treffen, Impfgipfeln, Ministerpräsidentengipfeln, Landräterunden und weiteren Gesprächen nicht diejenigen vergessen, die betroffen sind und auch mit denjenigen ins Gespräch kommen.
Daher kann ich nur dringend jedem empfehlen, weiterhin mit einzelnen Familien im Gespräch zu bleiben. Erst kürzlich gab es auch den Bürgerdialog der Kanzlerin, die das Gespräch mit Familien suchte. Dabei wurde etwas angesprochen, was auch die Familienverbände schon angeregt haben, mit den Familien ein Treffen abzuhalten. Ich kann nur empfehlen und anraten, das auch aufzugreifen mit den Familien ins Gespräch zu kommen und einen Familiengipfel in Brandenburg anzusetzen.
Familien schultern diese Pandemie in ihrem Job, mit der Betreuung und Bildung ihrer Kinder, mit dem Durchhalten bei den notwendigen Vorgaben. Zeigen wir ihnen deutlich, dass wir das wirklich wertschätzen und unterstützen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
81. Plenarsitzung am 14.06.2019 Tagesordnungspunkt 30
Rede auf Antrag AfD
Einführung eines Familientages für berufstätige Eltern
Drs. 6/11493
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind nicht einmal mehr drei Monate bis zur Landtagswahl, und heute findet die letzte planmäßige Plenarsitzung statt. Der vorliegende Antrag macht deutlich: Der Wahlkampf hat begonnen.
Die AfD öffnet mit dem Antrag eine Schublade und präsentiert ein Geschenkpaket an die Familien im Land Brandenburg. Weitere sechs Urlaubstage für Behördengänge oder Arztbesuche - das klingt per se erst einmal richtig gut und ist gefälliges Wortgut für die Wählerschaft.
Neu ist dieses Wahlkampfmittel nicht, zog schon der damalige Landesvorsitzende Alexander Gauland dieses familienfreundliche Wahlgeschenk aus der Schublade und verkündete 2014 im Interview mit der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“, dass die Wiedereinführung des sogenannten Haushaltstages aus DDR-Zeiten überlegenswert sei, und - so kommentierte die „Märkische Allgemeine Zeitung -, „buhlt[e] die eurokritische ‚Alternative für Deutschland‘ mit Anleihen bei der DDR-Familienpolitik um die Stimmen der Brandenburger“ . „Es gibt ein Bedürfnis“, so sagte Alexander Gauland damals zur „MAZ“, „Dinge, die aus ideologischen Gründen abgebaut wurden, neu zu prüfen, ob sie nicht vernünftig waren.“
Im heute vorliegenden Antrag „Einführung eines Familientages für berufstätige Eltern“ der AfD heißt es: „Vor knapp 30 Jahren wurde der arbeitsfreie Haushaltstag in der DDR abgeschafft . Nun soll dieser als moderner Familientag wieder eingeführt werden, jetzt aber für Mutter und Vater.“
In der Begründung des Antrags wird darauf verwiesen, dass die AfD mit ihrem Antrag gesetzliche Regelungen wiederaufgreifen würde, die sowohl in der DDR ab 1952 als auch in einigen westdeutschen Bundesländern galten . „Die positiven Erfahrungen aus der Vergangenheit sollen in die Neuregelungen einfließen und diese Entlastung sowohl Männern als auch Frauen zugutekommen .“ So viel zu dem Geschichtsverweis der AfD in ihrem Antrag, der mich auf die Idee brachte - wahrscheinlich ähnlich wie den Kollegen Baer -, einmal in der Historie des immer mal wieder geforderten Haushaltstages, Behördentages oder in diesem Fall Familientages zu forschen . Hierzu kann ich nur jedem die Veröffentlichungen der Berliner Historikerin Carola Sachse nahelegen . Frau Bessin ist in ihrer Rede darauf eingegangen, auch noch auf eine Zeit davor, auf 1890; und der Kollege Baer hat es bereits angesprochen: Der Zeitraum dazwischen wurde irgendwie ausgelassen, denn auch da gab es einen Haushaltstag.
Frau Sachse hat sich in einer viel beachteten Studie mit der nationalsozialistischen Familienpolitik der Firma Siemens beschäftigt und ist dabei der Geschichte des deutsch-deutschen Hausarbeitstages nachgegangen . Ihr erstaunlichstes Ergebnis ist, dass dieser ursprünglich von den Nationalsozialisten zwischen 1939 und 1942 etappenweise eingeführt wurde . Selbstredend stand dieses Sonderrecht nur den arischen Frauen zu . Mit der Einführung freier Haushaltstage wurde das Ziel verfolgt, möglichst viele Frauen für die Rüstungsindustrie zu rekrutieren . Den Frauen standen bis zu zwei unbezahlte freie Tage zu, die in der sogenannten Freizeitanordnung 1943 auch gesetzlich verankert wurden.
In der DDR war der Haushaltstag ein monatlicher arbeitsfreier Tag, der es vor allem Frauen ermöglichen sollte, sich um Familienangelegenheiten zu kümmern . Und ja, auch in der Bundesrepublik gab es in einigen Bundesländern den Haushaltstag, wie es im Antrag der AfD heißt . Dort wurde er vor allem von der KPD gefordert.
Die sukzessive Einführung der Fünftagewoche, durch die der Samstag als Arbeitstag wegfiel, hebelte allerdings den Anspruch auf den Hausarbeitstag im Westen dauerhaft aus, bis er 1979 auch vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen verworfen wurde . Im Osten dagegen sorgte das zwar verbriefte, aber umstrittene Recht auf den monatlichen Putztag - wie er auch genannt wurde - für Unruhe an der Haushaltsfront.
(Heiterkeit der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE])
Gerade aber die flächendeckende Einführung der Fünftagewoche machte den Samstag zum Haushaltstag, und auch den Fakt, dass es dann mehr Urlaubstage als in der DDR gab, darf man, wenn man in die Geschichte blickt, nicht ganz ausblenden.
Zum Blick zurück gehört natürlich auch der Blick in die Geschichte der nationalsozialistischen Zeit, wenn man sagt, dass man Dinge, die aus ideologischen Gründen abgeschafft wurden, neu bewerten möchte .
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
So viel zum kurzen Einblick in die Historie des sogenannten
Haushaltstages.
Nun aber einmal der Blick auf die Forderung des Antrages . Ja, für die Familien klingt die Forderung weiterer sechs Urlaubstage sicher gut . Wer sagt dazu schon Nein? Geschenke sind sicher immer schön . Allerdings ist der vorliegende Antrag ein reines Wahlkampfmittel . Um Familien zu unterstützen, gibt es andere Wege als die Einführung eines Familientages, die einen erheblichen Eingriff - auch darauf ist mein Kollege Baer eingegangen - in den Arbeitgeberbereich darstellt.
Auch weil es nunmehr weniger um den verpönten Putztag geht, sondern vielmehr um die Möglichkeit von Arzt- oder Behördengängen, bleibt die Frage nach der Notwendigkeit und ob es der richtige Weg ist, diese durch zusätzliche Urlaubstage zu schaffen . Sollte gerade im Behördenbereich das Angebot nicht so gestaltet sein, dass es Arbeitnehmern möglich ist, nach der Arbeit vorzusprechen, und ist dies nicht vielerorts schon umgesetzt? Auch hinsichtlich des Termins beim Zahnarzt oder weiterer Termine ist die Frage, ob sie nur durch die Einführung des Familientages abgedeckt werden können oder die Wahrnehmung nicht bereits jetzt durch halbe Urlaubstage möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, Sie nennen es Familientag. Korrekt wäre es, diesen auch klar als zusätzlichen Urlaubstag für Behördengänge zu benennen . Aber das klingt als Wahlkampfmittel sicherlich nicht so griffig . Wir lehnen ab . - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit .
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
81. Plenarsitzung am 14.06 2019 Tagesordnungspunkt 26
Rede auf Bericht (LReg)
zum Siebter Landesgleichstellungsbericht - Zur Durchführung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Brandenburg (LGG)
Drs. 6/11468
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augsutin (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste!
Das Landesgleichstellungsgesetz ist im Jubiläumsjahr. 1994 verabschiedet, verpflichtet es die Dienststellen der Landesverwaltung zu aktiver Frauen- und Gleichstellungspolitik bei der Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalverwaltung . Zur Vorlage eines Berichts wird im § 26 verpflichtet, und so haben wir - Frau Ministerin hat es gesagt - heute den siebenten Bericht zu debattieren.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu fördern ist nicht nur uns Sprecherinnen für den Gleichstellungsbereich ein großes Anliegen . Daher muss ich an dieser Stelle sagen, dass ich den Zeitrahmen etwas bedaure . Der Bericht ist umfangreich - ich glaube, 124 Seiten mit allen Anlagen - und gibt umfassende, weitergehende Anregungen . Da ist es schon bedauerlich, dass zwischen der Zeit der Ausgabe, dem 28 . Mai, und der heutigen Debatte lediglich 16 Tage lagen, in denen man sich nicht nur in den Bericht vertiefen, sondern auch einmal Gespräche mit Verbänden suchen und vielleicht auch auf dem Bericht hätte aufbauen können . Gut, der Bericht ist da, wir können ihn auch weiterhin lesen . Ich bedaure es dennoch, da wir ihn heute, am voraussichtlich letzten Plenartag dieser Legislatur, tatsächlich nur - wie es so schön auf unserer Tagesordnung heißt - zur Kenntnis nehmen können . - So viel zur Kritik am Verfahren.
Der Bericht enthält umfangreiche Informationen, vor allem auch Auswertungen und Empfehlungen . Ein wichtiger Punkt nach der letzten weitreichenden Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes war die Bestellung der Landesgleichstellungsbeauftragten, die gesetzlich verankert wurde . An dieser Stelle möchte ich Monika von der Lippe für ihren großartigen Einsatz danken.
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
Bei vielen Themen und gemeinsamen Terminen habe ich stets ihre engagierte Arbeit wahrnehmen können und auch immer sehr das Gespräch und ihren Einsatz geschätzt . Herzlichen Dank!
Aus den weiteren Ausarbeitungen gibt es einiges zu benennen. Ich möchte auf einen Punkt eingehen: die Gleichstellung in der Verwaltung . Dabei geht es vor allem um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf . Das ist ein Thema, das wir uns, glaube ich, als Fraktionen, als Parteien alle auf die Fahne geschrieben haben . Ich kann eines klar sagen: Es geht hierbei nicht nur um das Fordern, sondern auch um das Leben und Vorleben . Auch im Verwaltungsbereich der Ministerien sehe ich hier mehr Möglichkeiten, ob es den Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit oder die verstärkte Möglichkeit der Telearbeit bedeutet. Auch die Kindertagesbetreuung spielt hier eine wichtige Rolle. Wir wünschen uns verstärkt Betriebskitas und wollen gerade der Privatwirtschaft dazu weitreichende Vorschriften machen. Aber welche Möglichkeiten leben wir zum Beispiel selbst vor - in den Ministerien, im Landtag, auch in den Fraktionen? Hören Sie auf Ihre Gleichstellungsbeauftragten! Hören Sie ebenso - auch das ist mein Appell - auf Ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
In eigener Sache würde ich mir auch endlich einen familienfreundlichen Anstoß im Landtag wünschen und danke - auch wenn sie jetzt gerade leider nicht im Raum ist - Heide Schinowsky, die hier einen Anstoß gegeben hat . Ich hoffe, dass dieser Antrag, den wir überfraktionell bearbeiten wollten, in der kommenden Legislaturperiode in den Landtag eingebracht werden kann und wir hier familienfreundliche Bedingungen klar festlegen können . Es würde mich sehr freuen; denn der Bedarf ist da . Fragen Sie nicht nur Ihre Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, sondern auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Forderung schließt aber auch Bereiche wie Ministerien und Verwaltung ein .
Noch einen weiteren wichtigen Punkt, der hier an Bedeutung gewinnt, dürfen wir nicht vergessen: den Bereich der Pflege von Angehörigen . Es ist nicht nur die Kindertagesbetreuung, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwieriger macht . Auch das ist etwas, was sehr deutlich wahrgenommen und trotzdem noch nicht umgesetzt wird . Den Familien, die sich um Angehörige kümmern, gilt unsere besondere Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, es sind nur einige Aspekte. Der umfangreiche Bericht macht es auch nicht leicht, in fünf Minuten darauf einzugehen . Es gäbe sicher noch vieles zu sagen, auch wenn ich den Bericht noch ein zweites oder drittes Mal durchgehe . Er ist sehr umfangreich - daher auch herzlichen Dank für die Erarbeitung dieses Berichtes!
Zum Schluss möchte ich aber noch auf eine verpasste Chance im Landesgleichstellungsgesetz eingehen, diese betrifft den Bereich der politischen Teilhabe . Wir sprechen nun schon so lange wiederholt über die notwendige Teilhabe von Frauen im politischen Bereich . Neben allem Für und Wider, das wir hier zum Parité-Gesetz diskutiert haben, finde ich, dass wir die Chance verpasst haben, einige Regelungen im Landesgleichstellungsgesetz zu verankern . Es wird mir immer wieder bestätigt, dass auch die Rahmenbedingungen Frauen von der bewussten politischen Teilhabe abhalten . Unsere Forderung im vorgelegten Gesetzentwurf galt auch klar einer Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes . Das ist eine Chance, die hier verpasst wurde . Aber ich glaube, es gibt noch weitere Bereiche, wo wir das Landesgleichstellungsgesetz aufgreifen können . Ich danke auf jeden Fall für diesen wichtigen Bericht . - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU und der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE])
81. Plenarsitzung am 13.06 2019 Tagesordnungspunkt 24
Rede auf Bericht (LReg)
zum "Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg" zum Beschluss des Landtages Brandenburg vom 09. Juni 2016 (Drucksache 6/4295 (ND)-B)
Drs. 6/11476
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augsutin (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste!
Im Juni 2016 wurde der Aktionsplan im Landtag beschlossen . Ich war damals dankbar, dass der Anstoß dafür von den Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kam . Wir als CDU-Fraktion haben uns seinerzeit bei der Abstimmung über den Antrag enthalten . Das hatte aber nicht den Grund, dass wir den Antrag generell nicht gut fanden, sondern wir hatten einfach Bedenken hinsichtlich einzelner Punkte.
Ein Punkt war, dass wir vermuten mussten, dass die Community nicht einbezogen würde . Dazu gab es einen Satz im Antrag, an dem ich mich gestört habe: dass die bestehenden Strukturen gestärkt werden . - Wir wollten eine Ausdehnung und gerade die Aufklärung im ländlichen Raum . Zu unserer Freude waren diese Kritikpunkte aber überholt, als wir den Aktionsplan im Februar 2018 hier debattiert haben . Meine Kollegin Roswitha Schier durfte mich dabei vertreten - herzlichen Dank dafür.
(Frau Schier [CDU]: Gern!)
Wir haben als CDU-Fraktion sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass unsere Kritikpunkte von selbst ausgeräumt wurden und wir gemeinsam an diesem Ziel arbeiten . Die Verbände der LSBTTIQ-Gemeinschaft sollten umfassend eingebunden werden . Herzlichen Dank, dass die wichtigen Hinweise der Verbände angehört wurden . Das war ein wichtiger Punkt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nun liegt uns, wie im Antrag gefordert, der Bericht vor, und wie es darin so schön heißt, kann er nur ein Zwischenbericht sein, der als Beginn der Umsetzung der Ziele des Aktionsplans „Queeres Brandenburg“ zu verstehen ist . Im Bericht steht wörtlich:
„Der begonnene Weg muss kontinuierlich weiter beschritten werden, um die darin definierten Ziele gemeinsam zu erreichen . Dafür sind alle Ebenen aus der Politik, der Community und der Zielgruppe gefragt .“
Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen.
Gerade die Diskriminierung von oder gar Gewalt gegen LGBT-Menschen ist kein trauriges Relikt der Vergangenheit, sondern schmerzlich erfahrbare Gegenwart . Auch wenn vielerorts über rechtliche Gleichstellung von queeren Lebensweisen diskutiert wird, sind Homophobie, Transphobie und auch Biphobie noch lange nicht besiegt . Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen werden teils systematisch verletzt . So hält der Bericht auch fest, dass fast die Hälfte der Befragten bereits Diskriminierungserfahrungen machen musste . Besonders von Diskriminierung betroffen sind Transpersonen - Frau Ministerin Karawanskij hat das bereits erwähnt. Mehr als ein Viertel der befragten Transpersonen hat in den letzten fünf Jahren Diskriminierungserfahrungen gemacht.
Die Befragten haben auch das Gewaltproblem bestätigt . Jeder dritte Befragte, 33 %, hat bereits Erfahrungen mit körperlichen Übergriffen gemacht, wobei zu beachten ist, dass das nur die Auskunft aus der Befragung war. Wir gehen von einer viel höheren Dunkelziffer aus .
(Beifall CDU und B90/GRÜNE)
Viele Vorfälle werden leider nicht zur Anzeige gebracht, weil sich die Opfer vor den Konsequenzen scheuen . Dieses Bild sollte alle, die das Thema belächeln oder meinen, dass hier kein weiterer Aufklärungsbedarf besteht, aufhorchen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sehr froh darüber, dass wir nunmehr auch am Landtag, dem Ort der Demokratie, am 17 . Mai die Regenbogenflagge hissen . Diese wichtige Möglichkeit der Sensibilisierung ist im Bericht festgehalten und sollte für uns Anliegen sein, noch mehr Städte und Gemeinden zu gewinnen, am 17 . Mai - und nicht nur dann - ebenfalls ein Zeichen zu setzen .
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
Dieses klare Signal gegen Diskriminierung wollen und müssen wir alle weiter klar nach außen tragen, denn gerade die Diskriminierung von und Gewalt gegen Minderheiten sind die schlimmste Form des Populismus und ein Angriff auf unsere Demokratie .
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
Leider werden Minderheiten aber immer wieder zur Zielscheibe, gerade von rechtsextremen Gruppen oder rechtspopulistischen Parteien . Für sie sind Minderheiten ein willkommener Sündenbock und ein Mittel, sich selbst aufzuwerten . Das ist gefährlich für die Demokratie . Dem müssen und werden wir uns an jedem Ort solidarisch und konsequent entgegenstellen .
(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)
Wir dulden keine Gewalt gegen und keine Diskriminierung von Minderheiten, keinen Populismus auf dem Rücken von Minderheiten, auch nicht von weiteren Gruppen.
Der Bericht greift diesbezüglich wichtige Themen und Handlungsfelder auf . Wir brauchen die Beratung und Aufklärung, wir brauchen die Unterstützung von vorhandenen und neu angestoßenen Projekten, wir brauchen die Unterstützung der Regenbogenfamilien in Brandenburg . Das ist ein Punkt, den gerade die CDU-Fraktion unterstützt hat und der nun auch im Aktionsplan gefordert wird . Ich bin sehr froh, dass dies deutlich aufgegriffen und teils in Projektunterstützungen umgesetzt wurde . Wir brauchen die Unterstützung der Selbsthilfe für die Gemeinschaft und vieles mehr, was Sie auch im Bericht finden werden . Es sind klare Punkte, mit denen wir Nein zu Intoleranz und Diskriminierung sagen.
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
Ich möchte allen daran Beteiligten meinen herzlichen Dank dafür sagen . Lassen Sie uns diesen Bericht weiter mit Leben füllen und klar zeigen: Wir sagen Nein zu Intoleranz, Nein zu Diskriminierung . - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
79. Plenarsitzung am 11.06 2019 Tagesordnungspunkt 8
Rede auf Antrag CDU, B90/GRÜNE
zur Entlastung der Lehrkräfte durch Stärkung multiprofessioneller Teams an Schulen
Drs. 6/11462
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augsutin (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir sagen so oft: „In der Not liegt auch eine Chance.“ Der vorliegende Antrag zeigt, dass das stimmen kann. Mit dem Antrag wollen die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und wir an Schulen konsequenter als bisher sogenannte multiprofessionelle Teams einführen, also Teams aus Technikern, Verwaltungsfachkräften, Gesundheitsfachkräften und - vor allem - Schulsozialarbeitern. Pädagogen fordern das schon lange. Aber immer öfter spielt auch die Not eine Rolle: Uns fehlen an allen Ecken und Enden Lehrer. Das wird in den nächsten Jahren leider so bleiben. Umso wichtiger ist es, dass sich die Lehrer, die wir haben, auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können: guten Unterricht zu geben.
Als der Pädagogenverband vor einem Jahr mit der Forderung nach multiprofessionellen Teams an die Öffentlichkeit trat, ging es - natürlich - um guten Unterricht. Aber es ging eben auch darum, die Lehrer zu entlasten, die derzeit oft an ihre Grenzen gehen müssen.
Auch ohne Not wäre unser Antrag richtig; denn wir haben nicht nur Lehrermangel, sondern auch immer höhere Ansprüche an Schulen. Ich nenne nur die Bereiche Sprachförderung, Begabungsförderung, Inklusion, Ganztagsbetrieb. Außerdem werden in der Schule immer öfter gesellschaftliche Konflikte ausgetragen. Da sind die Themen Mobbing und Gewalt, aber auch familiäre Probleme.
Hinzu kommt die Digitalisierung. Sie kann den Unterricht bereichern und langfristig die Lehrer sogar entlasten. Aber zunächst bringt neue Technik auch neue Aufgaben mit sich, zum Beispiel Planung, Beschaffung und vor allem Wartung der technischen Geräte. Dafür reicht es oft nicht aus, den Hausmeister zu beauftragen. Auch die Lehrer können das nicht im Alleingang machen; das sollte auch nicht ihre Aufgabe sein.
Damit die Schulen mit der Fülle an Aufgaben nicht überfordert werden, brauchen sie die Kompetenzen unterschiedlicher Berufe. Das wird nichts an der zentralen Rolle des Lehrers oder der Lehrerin für das eigentliche Lernen ändern. Es geht darum, sie bei ihrer Kernaufgabe aus allen Perspektiven besser zu unterstützen. Der Lehrer soll nicht länger Einzelkämpfer sein.
Das ist auch deshalb so wichtig, weil Lehrer mittlerweile jede Menge Aufgaben, die mit den Schülern direkt gar nichts mehr zu tun haben, übernehmen müssen. Da heißt es, Statistiken auszufüllen, Anträge und Konzepte zu schreiben oder in verschiedenen Gremien zu sitzen. Deshalb hatten wir bereits in den letzten Haushaltsberatungen 125 Verwaltungsstellen gefordert, die die Schulen bei Bedarf vom Schulamt hätten anfordern können. Das wäre ein erster Schritt in Richtung Lehrerentlastung gewesen, aber auch ein erster Schritt in Richtung multiprofessioneller Teams. Damals konnten sich die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Linken noch nicht dafür erwärmen. Mit dem vorliegenden Antrag bekommen sie heute eine zweite Chance.
Auf dem Weg hin zu multiprofessionellen Teams ist häufig die Arbeitsteilung zwischen Kommune und Land ein Stolperstein. An dieser Arbeitsteilung will die CDU im Grundsatz nichts ändern. Aber damit sie im Sinne der Schülerinnen und Schüler funktioniert, müssen sich die Städte, Gemeinden, Kreise und das Land an einen Tisch setzen und sich abstimmen. Wann, wenn nicht jetzt? Die Digitalisierung drängt. Die Lehrer drängen. Aus meiner Sicht - auch aus der Sicht von Gordon Hoffmann, den ich mit dieser Rede heute vertrete - ist die Not wirklich groß genug, um endlich etwas zu bewegen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag. - Vielen Dank.
(Beifall CDU und B90/GRÜNE)
[...]
45. Plenarsitzung am 17. Mai 2017 Tagesordnungspunkt 4
Rede auf Antrag SPD, DIE LINKE, B90/GRÜNE
zu Kinderrechte ins Grundgesetz
Drs. 6/6574
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Gerrit Große, mit den vielen angeführten Punkten, zu denen ich eventuell ausführe oder auch nicht, ist meiner Rede eigentlich schon vorgegriffen . Aber ich spreche nicht alle Punkte an, die du hier aufgegriffen hast, um vorbeugend unseren Widerspruch auszuräumen.
„Kinderrechte ins Grundgesetz“ - das klingt gut, das klingt begrüßenswert . Wie kann man nicht dafür sein, wo es doch um die Kinder geht? Insbesondere die SPD hat es aktuell auch auf der Bundesebene wieder zum Thema gemacht und sowohl Familienministerin Schwesig als auch Justizminister Maas werden nicht müde, es zu fordern . Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzesvorstoß unternommen . Nunmehr hat uns auch im Brandenburger Landtag wiederholt die wohlklingende Forderung erreicht.
Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern - das klingt aber auch, als wären Kinder bislang rechtlich ungeschützt oder das Grundgesetz griffe bei ihnen nicht . In der Parlamentsdebatte zum CDU-Antrag, einen Kinderbeauftragten für das Land Brandenburg einzusetzen, kamen gerade vonseiten der SPD, vom Kollegen Thomas Günther, einige Punkte, die Gerrit Große gerade zitiert hat, und die Verweise darauf, was landesseitig schon alles für die Rechte der Kinder getan werde.
Wenn wir hier nunmehr die Debatte der Bundesebene aufgreifen, wird es wohl nicht verwundern, dass die CDU die Position der Bundesebene teilt . Seit Jahren wird kontrovers darüber diskutiert, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Das 25-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention - Gerrit Große hat es schon erwähnt - bietet nun einmal mehr Gelegenheit, darüber zu diskutieren.
Ja, ich gebe dir Recht: Wir diskutieren und diskutieren und es wird viel geschrieben, aber Maßnahmen sind noch nicht erfolgt . Fakt ist aber: Für Kinder gilt das Grundgesetz ebenso wie für jeden Erwachsenen . Auch ich zitiere aus dem Grundgesetz . Laut Artikel 2 Grundgesetz haben sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit . Sie sind durch Artikel 5 Grundgesetz in ihrer Meinungsfreiheit geschützt, und Artikel 6 Abs . 2 Grundgesetz besagt:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht .“
(Beifall CDU)
Das ist für uns auch der Knackpunkt des Ganzen . Denn daraus ergibt sich auch umgekehrt das Recht der Kinder gegen ihre Eltern auf Pflege und Erziehung . Dieses hat auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 1 . April 2008 klargestellt. Entscheidend ist bei allen Dingen stets das Kindeswohl.
In Artikel 6 Abs . 2 Grundgesetz geht es wie folgt weiter:
„Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Genau das ist der Punkt . Die Kontrolle obliegt dem Staat, die Eltern haben das natürliche Recht und die Pflicht. Umgekehrt möchten wir das nicht.
(Beifall CDU)
Der Staat darf nicht von vornherein bestimmen, was das Kindesinteresse ist, und das ist auch richtig so . Wenn wir mehr Kinderrechte im Grundgesetz fordern, frage ich: Wer soll diese Rechte vertreten? Wer ist dann der Anwalt dieser Kinderrechte? Hier sehe ich auch die Gefahr in der doch so wohlklingenden Forderung . Wir dürfen nicht vergessen, vor welchem Hintergrund das Grundgesetz mit dieser Formulierung entstanden ist . Das war die Erfahrung aus der NS-Diktatur, wo der Eingriff des Staates vor den Rechten der Eltern stand, wo die Kinder der Familie entnommen, den ganzen Tag fremdbetreut und natürlich mit dem entsprechenden Gedankengut indoktriniert werden konnten . Das ist der Grund, warum das Grundgesetz in dieser Formulierung Bestand hat.
Die Idee, die hinter der Debatte steckt, das Wohl der Kinder noch stärker in den Fokus zu rücken, teile ich - um etwas versöhnlicher zu werden - uneingeschränkt . Das ist ein wichtiger Punkt und den sollten wir bei vielem politischem Handeln nach wie vor bedenken . Entscheidend ist aus meiner Sicht aber, dass das Kindeswohl letztlich bei Interessenkollision schon heute der bestimmende Ausgangspunkt und so auch explizit in den familienrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gefasst ist . Statt eine Debatte über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu führen, haben Politik und Gesellschaft die Aufgabe, die bestehenden verfassungsrechtlichen Rechte der Kinder in den Gesetzen und in der Praxis zu stärken.
Ich komme zurück zur damaligen Debatte zur CDU-Forderung nach einem Landesbeauftragten für die Kinder und Jugendlichen - so ähnlich steht es auch im Wahlprogramm der Linken - im Land Brandenburg . In dieser Debatte - ich habe sie mir gestern noch einmal durchgelesen - wurde der Vorwurf deutlich, dass wir einen ehrenamtlichen Landesbeauftragten - wir waren ja großzügig - gefordert haben . Insofern können wir an dieser Stelle landesseitig handeln, indem wir endlich einen Landeskinderbeauftragten für Brandenburg einsetzen . Wir sind auch nicht müde, das noch einmal neu aufzulegen und diesen hauptamtlich einzurichten . Schließlich haben wir jetzt auch den Tierschutzbeauftragten - was ich toll finde -, aber ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir landesseitig das Kindeswohl noch stärker in den Fokus rücken
(Wichmann [CDU]: Richtig!)
und den Landeskinderbeauftragten auch in Brandenburg fordern .
Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab . - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
42. Plenarsitzung am 02. März 2017 Tagesordnungspunkt 1
Rede Aktuellen Stunde auf Antrag Bü90 Grünen
zum Thema „Internationaler Frauentag:
"Politische und ökonomische Gleichstellung weiter voranbringen“
Drs. 6/6073
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,
mit dem heutigen Tag beginnt die so genannte Kernzeit der 27. Brandenburgischen Frauenwoche. Die Kernzeit ist bis zum 12. März 2017 angesetzt. Im Zentrum steht der internationale Frauentag am 8. März.
Die landesweite Veranstaltung findet übrigens im schönen Märkisch-Oderland statt, in Strausbeg, Sie können sich alle gern noch dazu anmelden.
Wie jedes Jahr steht die Brandenburgische Frauenwoche auch unter einem Motto. Für diese Jahr, nicht zuletzt mit Blick auf die Bundestagswahl, wurde das Motto „FrauenMACHT faire Chancen“ gesetzt. Dazu finden zahlreiche Veranstaltungen in den Kommunen, Landkreisen oder von den Verbänden organisiert, statt, die sich vor allem der Parität, wie bringen wir mehr Frauen in politische Verantwortung widmen.
Was es aber auslöst, wenn wir allein sagen, „wir sprechen heute zum Thema Frauenpolitik“, das erlebe ich immer wieder und es ist schon bezeichnend. Da reicht es vom obligatorischen Augenrollen bis hin zu Ausrufen wie: „Ach nicht schon wieder dieses Gendergedöns“.
Ich will heute aber einmal die Aktuelle Stunde nutzen und ganz klar festhalten, Frauenpolitik ist viel viel mehr.
Frauenpolitik, also Politik für Frauen von Frauen aber auch von Männern, bietet ein breites Spektrum an Themen und Aufgaben. Nach wie vor gibt es einiges zu tun, um Chancengleichheit herzustellen und dies in vielen Ressorts! Als Frauenpolitische Sprecherin oder auch Vorsitzende der CDU Frauen in Brandenburg sehe ich mich auch als Botschafterin, den ein oder anderen für die Frauenpolitik zu begeistern. Alle Kolleginnen und Kollegen hier im Plenarsaal haben in ihren Arbeitsbereichen mit Frauenpolitik zu tun, auch wenn es ihnen manchmal nicht gleich unmittelbar bewusst ist.
Da sind es natürlich viele Themen, die sich grundsätzlich im Arbeits- und Sozialbereich widerspiegeln.
Nach wie vor fordern Verbände so zum Beispiel nicht nur am Equal Pay Day die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen. Wer lapidar abhakt, dass Frauen nun mal in eher gering verdienenden Jobs tätig sind und sich dadurch die Lohnlücke ergibt, der irrt und hat sich mit dem Thema noch nicht tiefergehend auseinandergesetzt.
Prävention und Gewaltschutz sind ein wichtiger Bereich, der auch in unserem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogram wieder – zurecht – einen wichtigen Platz fand. Wenn ich daran denke, dass mir erst Montag beim Besuch einer Frauenschutzwohnung berichtet wurde, dass die Gewaltbeziehungen nicht nur in Ehe und Lebenspartnerschaft stattfinden, sondern auch die Großmutter, die vom Enkelsohn tyrannisiert, verprügelt, ja entstellt wurde. Ich mag nicht spekulieren, ob die schreckliche Geschichte vom Dienstag auch einen solchen Hintergrund hatte.
Dann macht es umso deutlicher, dass wir hier noch mehr in den Opferschutz und die Präventionsarbeit investieren müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben in der vergangenen Sitzung über das Thema Unterhaltsvorschuss gesprochen. 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Ein wichtiges Thema, dass wir auch weiterhin sowohl im Sozialausschuss mit dem Thema Alleinerziehende als auch im Bildungsausschuss zum Thema Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss beraten werden.
Frauenpolitik ist Rechtspolitik.
Wir haben uns in 2016 viel mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts befasst. Mit der Kampagne „Nein heißt nein!“ der Frauen Union der CDU Deutschlands wurde klar postuliert, was im Sexualstrafrecht verankert werden sollte: Alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen sind künftig unter Strafe gestellt. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen vor allen Formen sexueller Gewalt wird so besser geschützt. Es waren zuvorderst die Frauenverbände, die sich hier eingeschaltet haben für mehr Rechte aber selbstverständlich auch die männlichen Kollegen im Rechtsausschuss.
Frauenpolitik ist auch Wirtschaftspolitik.
Wir wollen Gründerinnen, Selbstständige in ihrer wirtschaftlichen Entfaltung unterstützen. Es gibt viele kluge Frauen mit innovativen Ideen in Brandenburg. Oder Frauen die den Familienbetrieb übernehmen wollen. Nach wie vor sind es Frauen, die den Großteil der Betreuung von Kindern übernehmen und das beeinflusst auch auf vielfältiger Weise die Entfaltung im wirtschaftlichen Bereich. Wir setzen uns als Frauenverbände für die Unterstützung dieser Frauen ein. Ob es spezielle Angebote für Frauen bei der Gründung von Unternehmen sind oder die notwendige Grundlagenschaffung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
So sind es zum Beispiel Themen wie Mutterschaftsgeld auch für selbständige Privatversicherte, welche die Frauen Union gefordert hat, dass genau diesen Kreis in der Absicherung entlastet. Wir stärken den gesundheitlichen Schutz von privat krankenversicherten Frauen, die selbständig erwerbstätig sind. In Zukunft können sie frei von finanziellen Erwägungen in den letzten Wochen vor und den ersten Wochen nach der Entbindung entscheiden, ob sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Diese Änderung trägt zur Gleichbehandlung von selbständigen und angestellten Frauen bei.
Die Liste ließe sich weiter fortsetzen. Aber wie meine Kollegin im Bundestag und Mitglied im Haushaltsausschuss Margaret Horb bei einem Treffen einmal zu mir meinte: Das alles ist Frauenpolitik, wenn es mit Blick auf die Frauen behandelt wird.
Was uns aber zurückwirft und wo ich dann jedes Augenrollen egal ob von Männern oder Frauen nachvollziehen kann, dann ist es der Moment, wen sich Frauenpolitik nur mit sich selbst beschäftigt. Die aktuelle Diskussion in Potsdam über ein Pissoir in einem noch nicht einmal eröffneten Club ist dafür Paradebeispiel. Da kommt ein Aufschrei, weil in der Kussmundtoilette eine Degradierung der Frauenrechte gewittert wird. „Frauenfeindlich“ heißt es von Verbänden und der Potsdamer Gleichstellungsbeauftragten, während die Frauen an sich – so ist eindeutig im Groß der Kommentare zu sehen – dies gar nicht so empfinden. Diese Pipifax-Debatte wirft uns um Jahre zurück. Da ist jeder Erfolg der Brandenburgischen Frauenwoche, jeder Einsatz von Frauenverbänden vergessen, wenn wir das zum Kernthema der Frauenpolitik machen.
Wir haben wirklich wichtigeres zu tun, ob es das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Förderung von Frauen in Führungspositionen oder qualitative Verbesserung der Kindertagesbetreuung ist.
Wir haben ein Thema zur Brandenburgischen Frauenwoche gesetzt, die Politische Teilhabe. Und diesem sollten wir uns auf allen Ebenen auch widmen. Gerade in den kommunalen Ämtern fehlen uns Frauen. Da müssen wir ansetzen, auch als Verantwortliche im politischen Bereich den Blick auf notwendige Rahmenbedingungen werfen, damit Frauen verstärkt ermuntert werden politische oder auch ökonomische Verantwortung zu übernehmen.
Zu diesem Motto finden nun zahlreiche Veranstaltungen im Land Brandenburg statt und vielleicht kann ich ja angesichts des dargestellten Themenportfolios in der Frauenpolitik doch den einen oder anderen für diesen Politikbereich begeistern.
Mir macht es nach wie vor große Freude als Sprecherin meiner Fraktion die Frauenpolitik zu vertreten. Für die Frauen im Land Brandenburg und darüber hinaus will ich mich auch gern weiterhin stark machen.
Eine Pissoir-Debatte die eher Kunstfrage ist, gehört für mich weiß Gott nicht dazu. Das ist nicht das, was ich unter Frauenpolitik verstehe. Nicht einmal Alice Schwarzer findet das.
Ich danke für ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine wunderbare Brandenburgische Frauenwoche!
39. Plenarsitzung am 18. Januar 2017
Tagesordnungspunkt 3
Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0
(gemäß Beschluss des Landtages vom 19.11.2015 - Drs. 6/2715-B)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste!
„Unser Weg zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen“, heißt es im Titel des zweiten Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets für das Land Brandenburg. Im ersten hieß es noch „auf dem Weg“. Dass dieser Weg nach wie vor weit ist, ist, glaube ich, jedem bewusst, der sich auch nur einmal mit den vielen Herausforderungen in der Behindertenpolitik auseinandergesetzt hat. Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket soll uns weiter voranbringen, damit es wirklich heißen kann: Alle inklusive in Brandenburg.
Einen wichtigen Schritt ist das Land dabei schon mit dem ersten Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket gegangen. Nun mehr befassen wir uns mit dem Maßnahmenpaket 2.0 und setzen damit auch ein wichtiges Zeichen. Wir verdeutlichen, welche Bedeutung wir der UN-Behindertenrechtskonvention zukommen lassen und dass wir uns diesem Auftrag auch ganz klar stellen.
(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Dankbar bin ich - die Frau Ministerin hat es schon erwähnt - für die Konferenzen, die wir dazu vergangenes Jahr durchgeführt haben, um im Dialog mit den verschiedenen Ansprechpartnern neue Anregungen zu bekommen. Zu der einen Runde in Frankfurt (Oder) kann ich nur sagen, dass es wirklich eine Vielzahl von Ideen gab. Sicherlich ist nicht jede Idee, nicht jede Anregung umsetzbar. Wir sollten auch keine falschen Hoffnungen und Erwartungen damit wecken. Aber dieser stete Austausch ist das, was es ausmacht, und das, was wichtig ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, müssen die Maßnahmen auch fortlaufend angepasst werden. Die CDU-Fraktion begrüßt das von der Landesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket ausdrücklich. Ich möchte daher auch gleich die Gelegenheit nutzen - wie die Frau Ministerin zuvor ebenfalls -, allen daran Beteiligten von ganzem Herzen zu danken. Dafür steht natürlich unser Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen, Herr Dusel. Aber - auch das ist schon angeklungen - die Behindertenpolitik ist eine breite Querschnittsaufgabe, und es gibt viele Beteiligte aus allen Ministerien, aber auch aus den vielen externen Organisationen und Verbänden, die dazu beigetragen haben, dass wir nun heute über dieses vorliegende Maßnahmenpaket diskutieren können. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)
Sehr geehrte Damen und Herren, das Maßnahmenpaket ist mit konkreten Zielen und Handlungsfeldern versehen, die in den Kapiteln auch an eindeutige Forderungen geknüpft sind. Ob es der große Bereich der Bildung ist - also Inklusion von Beginn an - oder ob es der Bereich der Arbeitspolitik ist, die Themen Wohnraum oder auch Mobilität sind: Die Handlungsfelder zeigen einmal mehr die großen Herausforderungen der Behindertenpolitik als ressortübergreifende Querschnittsaufgaben. Sicherlich können und werden wir auch zu den einzelnen Handlungsbereichen weiter im Gespräch bleiben und die Umsetzung begleiten, die Maßnahmen entsprechend anpassen. Da gäbe es einige Aspekte. Unsere Kollegin, Frau Alter, hat es schon gesagt, wir könnten über viele Handlungsfelder heute allein den ganzen Tag sprechen. Auch ich möchte ein Beispiel dafür geben, warum es so wichtig ist, auf die individuellen Herausforderungen im großen Bereich der Behindertenpolitik einzugehen. So ist bei mir gerade in den vergangenen Wochen stetig die Kritik von Eltern eingegangen, wie es bei ihren Kindern steht, die eine Beeinträchtigung, ein Handicap haben. Da geht es zum Beispiel um die Kindertagesbetreuung oder um die Betreuung durch eine Tagesmutter. Schon jetzt ist es theoretisch möglich, dass die Kinder in einer regulären Kita statt in einer Inklusionskita untergebracht sind. Wenn ich aber Gespräche vor Ort geführt habe, stellte sich heraus, dass das leider oft nur die Theorie war, nicht die gelebte Praxis. Da scheuen die Kitaerzieherinnen davor zurück, ein Kind mit Down-Syndrom zu nehmen, weil sie sich den Herausforderungen nicht gewachsen fühlen. Oder es geht um andere Handicaps, bei denen zusätzliche Mittel benötigt würden. Sie trauen sich auch nicht, zu fragen, woher sie die Mittel bekommen können.
Ich finde, das ist ein wichtiger Aspekt, den wir weiter begleiten und verfolgen sollten. Ebenso benenne ich in diesem Zusammenhang die Frage der Ganztagsbetreuung von Schulkindern mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Sobald Schüler den erweiterten Anspruch auf Kindertagesbetreuung nach dem Ende der 6. Klasse verlieren, reicht der wöchentliche Betreuungsumfang für viele Eltern nicht mehr aus, um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können. Das ist ein wichtiges Thema auch in der Ferienzeit. Es klang auch gerade bei Frau Alter die Suche nach Ferienhotels an. Viele Eltern, die 24 Stunden für ihr Kind da sein müssen und auch wollen, haben aber auch das Problem bei der Fragestellung: Wie können wir das bewerkstelligen? In Barnim hat sich zum Beispiel ein Verein gegründet. Die Eltern unterstützen sich dort gegenseitig. Aber hier sehen wir als CDU-Fraktion landesseitig noch dringenden Handlungsbedarf.
(Beifall CDU)
Auch im Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klingt ein Punkt an, über den wir weiter nachdenken müssen. Ich sage einmal, dass wir in dem Passus über das Maßnahmenpaket erst einmal das als ausreichend empfinden, was dort dazu festgehalten ist. Ich glaube, die Diskussion und das, wie sich die CDU dazu 2013 auf Bundesebene geäußert hat, ist bekannt. Aber wir wollen uns bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag - dies auch als Signal - enthalten. Ich denke, dass wir darüber weiter nachdenken müssen, um nicht Menschen aufgrund ihrer Behinderung vom Wahlrecht auszuschließen. Da gibt es durchaus Anstöße und Überlegungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in dem vorliegenden Papier wird zu Recht festgestellt, dass wir einen langen Atem benötigen, um den Gedanken einer inklusiven Gesellschaft voranzutreiben. Da stimme ich Ihnen zu. Dazu braucht es auch eines fraktionsübergreifenden Konsenses. Wir alle sind fortwährend im Gespräch, alle für Behindertenpolitik zuständigen Kolleginnen und Kollegen der einzelnen Fraktionen.
Deswegen möchte ich nur sagen: Auf diesem langen Weg wollen wir jetzt tief Luft holen. Ich danke Ihnen erst einmal für das vorgelegte Maßnahmenpaket und für die Aufmerksamkeit. –
Danke.
(Beifall CDU, SPD sowie vereinzelt B90/GRÜNE
35. Plenarsitzung am 9. November 2016: Tagesordnungspunkt 5
auf: „Alle inklusive in Brandenburg" - Das Bundesteilhabegesetz verbessern
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4539
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Drucksache 6/5341
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste!
Das Bundesteilhabegesetz war langersehnt und hat während dieses langen Entste hungsprozesses viele Wünsche, Hoffnungen und Erwartungen geweckt, die bei der Vorstellung des Referentenentwurfs und des Kabinettentwurfs, der dann schon Änderungen enthielt, enttäuscht wurden. Es ist ein schwieriger Gesetzentwurf, und zwar aus vielen Gründen: Es geht zum einen um viel Geld, um Zuständigkeiten und deren Regelung und vor allem um die Komplexität derjenigen, über die wir hier sprechen. Es ist nicht die eine Behinderung von Menschen, die wir mit dem Bundesteilhabegesetz erfassen wollen, sondern es geht um Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen und deren spezifischen Bedürfnissen, die sich alle in dem einen Gesetz widergespiegelt finden wollen. Ich glaube, das macht deutlich, dass es kein leichter Weg ist. Was die Entstehung und Begleitung - meine Kollegin Alter hat es schon gesagt - dieses Gesetzentwurfes auszeichnet, ist der breit angelegte Dialog. Er begann unter dem Motto: Nicht über uns ohne uns.
- Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin dankbar für die auch im übertragenen Sinne laute Kritik, die an diesem Gesetzentwurf geäußert wurde. Ist es nicht zuletzt ihr zu verdanken, dass das Bundesteilhabegesetz so viel Aufmerksamkeit bekommen hat, dass Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Situation so viel Aufmerksamkeit bekommen haben wie nie zuvor. Ich glaube, man kann zu Recht sagen: Nunmehr ist jedem klar, dass das kein Nischenthema ist.
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
Die Stimmen, die Proteste und die Anregungen konnten nicht überhört oder gar ignoriert werden. Ich sehe durchaus den positiven Effekt, dass sich vielleicht mehr Menschen als je zuvor mit diesem wichtigen Thema daher auch auseinandergesetzt haben. Das ist ein Erfolg für alle Betroffenen und für die Behindertenverbände. Dass wir uns als Landesparlament so intensiv mit einem Bundesgesetz auseinandersetzen, belegt diesen hohen Stellenwert. Daher möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch einmal Danke sagen, dass sie mit dem vorliegenden Antrag den Anstoß dazu gegeben haben. Zudem möchte ich den Kolleginnen und Kollegen des Sozialausschusses danken, auch der Vorsitzenden Sylvia Lehmann, dass wir es gemeinschaftlich geschafft haben, das Thema so schnell auf die Tagesordnung gesetzt, eine Anhörung einberufen und überfraktionell eine Beschlussempfehlung erarbeitet zu haben. Ich glaube, das ist eines Ap-plauses wert für alle, die dazu konstruktiv beigetragen haben.
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
Diese Beschlussempfehlung soll unser Brandenburger Beitrag sein, wo wir Verbesserungen beim Bundesteilhabegesetz sehen. Die CDU-Fraktion hatte vor wenigen Tagen zu einem Fachgespräch eingeladen. Mit unserem behindertenpolitischen Sprecher im Bundestag, Uwe Schummer, an der Seite bin ich frohen Mutes, dass wir mit unseren Anregungen und Kritikpunkten offene Türen einrennen. Zumindest in unserem Fachgespräch mit Uwe Schummer konnte ich feststellen, dass die Punkte, die wir in der Beschlussempfehlung thematisiert haben, unseren Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Herzen liegen, dass Nachbesserungen bzw. Änderungen gefordert und vernünftige Lösungen im Interesse aller gesucht werden.
(Beifall der Abgeordneten Schier [CDU])
Vorgestern fand auf Bundesebene die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz statt. Auch da wurden noch einmal wichtige Kritikpunkte genannt und Anregungen gegeben. Viele Stimmen reden bei diesem Gesetzentwurf nach wie vor mit - das ist auch richtig -: der Bund, wo das Gesetz behandelt wird, die Länder - wie wir heute auch -, die Betroffenen, aber auch die Kommunen und kirchliche Verbände. Die gestellte Aufgabe ist eine wirklich schwierige,aber - da bin ich mir sicher - eine lösbare. Denn es sollen - das muss jedem klar sein - vor allem Verbesserungen und nicht etwa Verschlechterungen geschaffen werden. Das ist und bleibt unser Ziel. Da spreche ich auch im Sinne von Uwe Schummer, dem behindertenpolitischen Sprecher unserer Bundestagsfraktion, der ganz klar gesagt hat: Mit dem Bundesteilhabegesetz soll es keinem schlechter, sondern besser gehen. Deshalb soll auch das System, das wir derzeit in der Behindertenpolitik haben, parallel weiterlaufen, um zu vermeiden, dass der Einzelne durch das Bundesteilhabegesetz vielleicht Nachteile erfahren wird. Um es mit Hubert Hüppe, unserem früheren Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zu sagen - er hat ein bekanntes Sprichwort auf das Thema Inklusion umgemünzt -: „Wer Inklusion will, sucht Wege; wer sie verhindern will, sucht Begründungen.“
(Beifall der Abgeordneten Große [DIE LINKE] - Beifall CDU, vereinzelt DIE LINKE sowie der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE])
- Das spielt auf viele Bereiche an. Danke, Gerrit.
- Wir sind nach wie vor dabei, den richtigen Weg hin zu einem gelungenen Bundesteilhabegesetzes zu suchen. Ich bin nach wie vor hoffnungsfroh und sicher, dass wir das Gesetz beschließen werden. Aber auch danach wird dieser begleitende Prozess nicht beendet sein. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Ich finde, wir können heute auf den gemeinsamen Beitrag aus Brandenburg stolz sein, und ich möchte noch einmal allen meinen Dank aussprechen, die sich an diesem konstruktiven Prozess beteiligt haben. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIELINKE)
34. Plenarsitzung am 29. September 2016
Tagesordnungspunkt 8:Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2015 - 2019 „Neue Chancen. Faires Miteinander. Gute Lebensperspektiven.“ (Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm II)
Leitbild der Landesregierung Brandenburg „Gleiche Chancen für Frauen und Männer“ Bericht der Landesregierung
Drucksache 6/5087
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen,
die Sie sich heute diesem Thema widmen! Ich freue mich sehr, Sie hier zu sehen.
Im Januar, als wir die Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms auf Antrag der Koalitionsfraktionen diskutiert haben, habe ich bereits gesagt: Eine Fortschreibung des Maßnahmenpakets, insbesondere auch des „Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder“, begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich.
Nunmehr haben wir den Kabinettsbeschluss zum besagten Rahmenprogramm vorliegen.
In Ergänzung - ich bin der Ministerin dankbar, dass sie es erwähnt hat - möchte ich sagen: Das besagte Leitbild befindet sich auf Seite 51. Ich bin sehr denkbar, dass es angefügt und erwähnt wurde. Das sage ich nur für diejenigen, denen es beim Thema Gleichstellungspolitik dann doch nicht wert war, bis zum Ende zu lesen.
Die teils neu definierten Ziele bzw. die Handlungsfelder des Programms zeigen ganz
deutlich: Das Thema Gleichstellung ist nach wie vor in vielen, eigentlich in allen Ressorts akut - ob es der besagte Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ist oder der Bereich gleiche Erwerbschancen für Frauen und Männer oder der Bereich unter Ziel - Frau Ministerin und Ina Muhß sind schon darauf eingegangen -, Partizipation fördern, gleiche Teilhabechancen von Frauen und Männern sowie faire Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Bei den definierten Herausforderungen heißt es unter anderem, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am sozialen, kulturellen und politischen Leben unterstützen zu wollen.
Vor 2 Wochen - wir haben es gehört - gab es im Sozialministerium eine hervorragende Fachtagung. Da der großartige Diskussionsprozess heute so gelobt wurde, möchte ich Folgendes anmerken: Die Dichte der Parlamentarier vor Ort, die ja die Bedeutung der Parität in der Politik hervorgehoben haben, war bei dieser Fachtagung leider sehr gering. Ich bin aber dankbar, dass wir auf dieser Fachtagung mit den unterschiedlichsten Frauen aus den unterschiedlichsten Regionen Deutschlands zu sehr guten Gesprächen gekommen sind und sehr gute Impulse diskutiert haben, wie wir weiter vorankommen können, wenn es darum geht, mehr Frauen in die Politik zu bringen.
Angesichts der Zahlen kann man vielleicht sagen, dass wir schon akzeptable Fortschritte erzielt haben. Das betrifft sowohl die Quote der weiblichen Parlamentarier im Bundestag als auch im Brandenburger Landtag. Sie beträgt – das ist im vorliegenden Bericht festgehalten - 36 % - sie war schon schlechter und es gibt schlechtere Quoten - und ist allenfalls akzeptabel. Schauen wir aber auf die Kreistagsebene, so zeigt sich, dass Drei Viertel der Mandate von Männern besetzt sind, in den Gemeindevertretungen stellen sie 77 %. Überlegen wir einmal, wo Gleichstellungspolitik beginnt, wo sie ihre Basis hat. Das ist genau der Bereich, wo uns die Frauen fehlen: in den Kommunalparlamenten bzw. im kommunalen Ehrenamt allgemein; ich will es nicht nur auf den politischen Bereich begrenzen.
Was können wir tun, um Frauen zur Mitarbeit in der Politik zu ermuntern?
Die in Berlin losgetretene Debatte interessiert mich als frauenpolitische Sprecherin und als Landesvorsitzende der Frauen Union auch. Das Thema Sexismus war der Auslöser.
Es ist ein wichtiger Punkt, den wir im Gleichstellungspolitischen Maßnahmenpaket
aufnehmen müssten. Ich bin einerseits dankbar, dass das Thema auf die Agenda
geholt wurde, andererseits kritisiere ich die Art und Weise, wie der Auslöser jetzt behandelt wird, vor allem weil es von der eigentlichen Gleichstellungspolitik wieder abrückt. Es dreht sich nur noch um die Frage, wer was warum gesagt hat und wie viel Schuld die Politikerin selbst trägt. Es geht sogar so weit, dass der - wenn ich den Begriff im Parlament überhaupt aussprechen darf - „Schlampenvorwurf“ erhoben wird.
Ich will ganz klar sagen: Das bringt uns im Rahmen der Gleichstellungspolitik keinen
Schritt weiter.
Ich bleibe dabei: Wir brauchen mehr Frauen, die sich in den kommunalen Ehrenämtern einbringen, denn das Thema ist zu wichtig, als dass man es einfach zurücklassen könnte. Ich bin sehr froh, dass sich die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Frauenpolitische Rat - Frau Ministerin hat einige Frauenverbände erwähnt; einige Vertreter sind heute anwesend - für Gleichstellungspolitik engagieren und einbringen. Darüber hinaus bin ich sehr froh, dass wir in Brandenburg überfraktionell schon ein Stück weiter sind als vielleicht die Kollegen und Kolleginnen in Berlin - ob es der Austausch beim Mentoring Programm ist – unsere Kollegin Ursula Nonnemacher ist immer bemüht, alle Frauenpolitischen Sprecherinnen zu sich zu holen - oder unsere Austauschrunden der Frauenpolitischen Sprecherinnen mit der Landtagspräsidentin, die, wie ich finde, sehr schön sind. Die Landesgleichstellungsbeauftragte Frau von der Lippe hat uns im Rahmen des Forums „Parität in der Politik“ zu einem Austausch eingeladen. Ich fand das einen sehr fruchtbaren Ideenaustausch. Genau dort können wir auch bei der Frage ansetzen, wie wir mehr Frauen in die kommunalen Ämter bringen. Ich hoffe, dieser partizipative Prozess, wie es im Bericht so schön heißt, war nicht nur während der Erarbeitung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms der Leitgedanke, sondern ist es auch jetzt, wenn wir es gemeinsam mit Leben erfüllen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen, die an der Erarbeitung dieses Berichts beteiligt waren, danken. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
31. Sitzung vom 13. Juli 2016 -Tagesordnungspunkt 3: Aktive Familienpolitik durch Baby-Willkommensdarlehen
Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 6/4554
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist
egal, über welches Thema wir sprechen: Wann immer wir uns die Anträge der AfDFraktion anschauen, scheint es so, als seien die Lösungen ganz simpel, als lägen sie auf der Hand.
(Beifall SPD - Königer [AfD]: Das tun sie auch!)
Kosten spielen keine Rolle, Zuständigkeiten sind ebenfalls egal, und ganzheitliche
Lösungsansätze sucht man in Ihren Anträgen leider immer vergebens.
(Einzelbeifall - Schröder [AfD]: Das spielt bei Ihnen schon lange keine Rolle
mehr! - Zuruf des Abgeordneten Jung [AfD])
Mit einem solchen Vorschlag, lieber Herr Königer, haben wir es auch beim vorliegenden Antrag zu tun. Allein die Überschrift spricht Bände: Aktive Familienpolitik durch Baby-Willkommensdarlehen. - Unabhängig davon, dass ein Darlehen für Neugeborene nichts mit aktiver Familienpolitik zu tun hat,
(Königer [AfD]: Oh doch!)
möchte ich noch ausführen - meine Kollegin Elisabeth Alter hat schon einiges dazu
gesagt -, warum auch wir als CDU-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen können.
Die Idee eines zinslosen Darlehens für Familien ist nicht neu. Auch innerhalb der
CDU wurde immer wieder über solche Ideen nachgedacht - im Übrigen aber mit Vorschlägen für eine Gegenfinanzierung und als ganzheitliches Konzept.
(Schröder [AfD]: Nee, das ist kein Gesetzentwurf!)
Manche erinnern sich vielleicht daran, dass es auch zu DDR-Zeiten ein Familiendarlehen gab. Wir haben schon scherzhaft gesagt, Sie hätten Ihren Antrag eigentlich „Antrag auf Abkindern“ nennen können - so hieß es nämlich damals im Volksmund, wenn die Rückzahlung des Darlehens nach der Geburt eines Kindes erlassen wurde.
(Königer [AfD]: Das war aber an die Ehe geknüpft!)
Ein besonders kreativer Vorschlag ist Ihr Antrag wirklich nicht. Wer sich heute mit
dem Thema Familienpolitik beschäftigt, der weiß, dass Familien Unterstützung benötigen und oft rechnen müssen. Das beginnt bei der Kindertagesbetreuung, geht weiter, wenn die Kinder in die Schule kommen, und dauert meist bis weit darüber hinaus an, auch bis nach Studium und Ausbildung.
(Frau Schade [AfD]: Dann macht’s doch endlich mal!)
Ja, das kostet Geld. Und, Herr Königer, falls es Ihnen entgangen ist: Es gibt auch
schon viel Geld, mit dem Familien bezuschusst werden:
(Jung [AfD]: Wo denn?)
Kindergeld, Elterngeld, Steuerfreibeträge, Kinderzuschlag für Geringverdiener.
(Kalbitz [AfD]: Die wissen gar nicht wohin mit dem ganzen Geld!)
Es macht keine Familienpolitik aus, wenn Sie Darlehen für Neugeborene geben. Wir
müssen dahin kommen, dass Paare gerne Kinder bekommen wollen. Dazu müssen
wir vor allem die Rahmenbedingungen für junge Familien verbessern.
(Beifall der Abgeordneten Schier [CDU])
Wir müssen Eltern auch finanziell unterstützen - aber gezielt und nicht mit
10 000 Euro pro Neugeborenem, die dann vielleicht nach fünf Jahren zurückgezahlt
werden müssen.
(Königer [AfD]: Was kann denn noch gezielter sein?)
In Brandenburg - das wurde schon gesagt - werden ca. 20 000 Babys pro Jahr geboren. Ich frage mich: Hat sich die AfD-Fraktion eigentlich einmal Gedanken darüber gemacht, mit welchen Geldern sie ihren Antrag eigentlich decken will, was an Kosten auf uns zukäme?
(Zuruf von der AfD)
Und was passiert mit den Leuten, wenn sie das Darlehen nach fünf Jahren nicht zurückzahlen können? In Ihrem Antrag sind auch leider die weiteren Rahmenbedingungen nicht festgehalten: Sollen die Paare verheiratet sein? Gilt das für jedes Kind, das in die Welt gesetzt wurde?
(Zuruf von der AfD: Lesen! Das steht doch im Antrag! - Gegenruf: Es steht
nicht drin!)
Die ganze Struktur fehlt in diesem Antrag. Was ist zum Beispiel mit denen, die sich
innerhalb dieser fünf Jahre trennen? Gerade die Alleinerziehenden sind die am
stärksten von Armut bedrohte Gruppe. Haben Sie an die überhaupt einmal gedacht?
(Beifall SPD und B90/GRÜNE)
Bei den wenigen Zeilen, die dieser Antrag umfasst, war wohl nicht genügend Platz,
um weitergehende Gedanken zu formulieren. Platz war aber offensichtlich für zwei
Botschaften - Frau Alter hat es schon angerissen -, auf die ich eingehen möchte, weil
ich sie für unangebracht halte. Dort steht zum Beispiel:
„Eine Gesellschaft kann nur fortbestehen, wenn sie aus sich heraus gedeiht.
Die demografische Entwicklung allein durch Zuwanderung zukunftsfähig zu
machen, ist aus Sicht des Landtages keine geeignete Strategie.“
Hier spiegeln sich erneut die typischen Botschaften der AfD-Fraktion wieder.
(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Völkischen! - Zuruf von der AfD)
Diese sind in diesem Antrag vollkommen überflüssig und haben nichts mit Familienpolitik zu tun.
(Beifall CDU und DIE LINKE)
Keiner hat vor, demografische Entwicklungen allein über Zuwanderung auszugleichen. Das ist totaler Blödsinn, Herr Königer.
(Lachen des Abgeordneten Königer [AfD] - Galau [AfD]: Das haben wir doch
ständig gehört! - Königer [AfD]: Sagen Sie das mal Ihrer Kanzlerin!)
Auch Ihre Forderung, dass nur Elternpaare mit einer mindestens achtjährigen deutschen Staatsbürgerschaft oder Unionsbürgerschaft der Europäischen Union berücksichtigt werden sollen, macht diesen Antrag nur zu einem Instrument ihrer üblichen populistischen Politik - nicht mehr!
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
Ich bin gern bereit, auch mit der AfD-Fraktion über aktive Familienpolitik zu diskutieren.
Aber dieser Antrag ist es wirklich nicht wert; wir werden ihn ablehnen. - Danke.
(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
Grußwort 20 Jahre deutsch-belarussischer Austausch mit Brest- Jubiläumveranstaltung 20 Jahre Austausch Brest im Schloss Trebnitz am 11.07.2016
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,
ich darf heute nicht in erster Linie ein Grußwort als Landtagsabgeordnete sprechen sondern als Teilnehmer des ersten Jahrgangs des Schüleraustausches mit Brest. Doch ich möchte behaupten, ich würde heute nicht als Landtagsabgeordnete vor Ihnen stehen, ohne diese Erfahrungen vor 20 Jahren, die mich bis heute prägen und begleiten. Die Erlebnisse und Begegnungen, an die ich immer wieder gern zurückdenke.
Wir hatten 1996 gerade das neue Schuljahr, nun in der 12. Klasse an der Letschiner Schule begonnen. Unsere immer engagierte Russisch-Lehrerin Petra Wilpert kam mit der Idee und ja, ich gebe zu, es kostete etwas Überzeugungsarbeit bei meinen Eltern, die mich nicht gehen lassen wollten. Ich kann auch verraten, dass Petra Wilpert zusichern musste, mich rund um die Uhr an der Hand zu halten als Bedingung, mitfahren zu dürfen. Wir alle wussten nicht, was uns erwartet und ich glaube wir alle damals hätten nie erwartet, dass dieses Projekt ein so wichtiger Part unser Schulzeit und weit darüber hinaus sein wird.
Es waren viele Dinge, die dazu beigetragen haben, diesen Austausch so besonders zu machen: Es waren die Begegnungen mit den Brester Schülerinnen und Schülern, es waren die Projekte – egal ob im Bereich Film, Medien oder Kunst, es war der Zusammenhalt in der Gruppe. Viele von uns aus der Letschiner Schule haben durch diesen Austausch einen wichtige Basis für ihren weiteren Lebensweg gelegt, der allein mit Schule so nicht entstanden wäre.
Mit Blick auf die Veranstaltung heute sind mir so einige Erinnerungen durch den Kopf gegangen: Ob es die Interviews mit dem Vize-Bürgermeister von Brest waren auch die spontanen Interviews auf der Straße, dass Pflanzen der Bäume in Brest, die Abende in den Familien der Brester Schülerinnen, die Tage hier im Schloß Trebnitz, als es noch nicht so aussah wie jetzt und wir es ganz toll fanden alle gemeinsam unter dem Dach zu schlafen. Die „Derschönaja“, die wir in Brest im Hotel des Öfteren getroffen haben, hier in Trebnitz gab es keine.
Das alles sind Splitter einzigartiger Erfahrungen, die ich das Glück hatte in zwei Jahren bim Austausch mit Brest direkt miterleben zu dürfen und letztes Jahr, bei der Abschlussveranstaltung im Gymnasium Seelow, auch sehen konnte, wie großartig dieses Projekt bis heute fortlebt!
Wir sind damals im ersten Jahr, mit unserem Projektleiter Andreas „Brexi“ Brexendorf nach Brest gefahren unter dem Titel „Im Osten nichts Neues?“. Das Fragezeichen war schnell als unnötig beantwortet und das auch in jedem Jahr bestätigt.
Was sich aber konstant nun seit dem ersten Jahr gehalten hat, sind einige engagierte Lehrerinnen und Projektbegleiter, die mit ihrem Engagement, ihrer Leidenschaft für diesen Austausch nach wie vor Schülerinnen den Schüler begeistern können. Galina, Petra, auch die Schulleiterin, Darius Müller, ihr seid einige derer, die dieses Projekt weiter führen und immer wieder neu beleben. Danke dafür.
In meinem jetzigen Tätigkeitsbereich bin ich auch für die Jugendpolitik zuständig und nicht zuletzt wegen dieser Erfahrung im Austausch mit Brest dankbar für die außerschulische Jugend und Bildungsarbeit zu werben. Es kann nicht schaden auch zu wissen, wovon man redet und manchmal hat man auch das Glück aus dem eigenen Erfahrungsbereich dieses Wissen zu haben.
Ich gratuliere allen Beteiligten, allen die an diesem großartigem Projekt das Glück hatten mitwirken zu können und da mich ein Dankeswort, dass ich für unsere Gruppe einmal in Brest gehalten habe bis heute in Erinnerung behalten habe (Petra bitte notiere nur gedanklich meine Aussprachefehler) möchte ich einen kurzen Auszug daraus sagen:
Mne xotschetsja at immeni bsje delegazii otschen pablagadaritch was sa charaoschebo breja u was. Bce dni büli takie nesafibamiue! Bloschoe sbasiba!
Dankeschön
Schenkuje!
30. Plenarsitzung - Tagesordnungspunkt 13: Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms -10.06.2016
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kollegin Diana Bader, ich kann es mir nicht verkneifen: Ich habe geahnt, dass der Antrag kommt, wir haben uns ja immer schmunzelnd angeschaut. Es müsste, glaube ich, das letzte der vier fortzuschreibenden Maßnahmenpakete sein.
(Zuruf von der SPD)
- Ich höre gerade, es kommt noch eins. - Wir haben im November die Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes diskutiert, im Dezember das Seniorenpolitische, haben im Januar das Gleichstellungspolitische Maßnahmenpaket debattiert und heute reden wir über den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms.
(Frau Johlige [DIE LINKE]: Das ist Stringens! - weiterer Zuruf)
- Es hat sogar noch länger gedauert, denn wir haben in der vorigen Debatte ein bisschen überzogen. - Das ist ein schönes und wichtiges Thema. Es gibt sicherlich die gute Möglichkeit für eine Pressemitteilung - einen Pressevertreter sehe ich leider nicht mehr -, das sei den Koalitionsfraktionen bei diesem schönen Thema auch gegönnt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Antrag heißt es wohlklingend schon zu Beginn: „Mit dem Familien- und Kinderpolitischen Programm hat sich das Land zur herausragenden Bedeutung der Familien bekannt mit dem Ziel, Brandenburg zu einer der familien- und kinderfreundlichsten Regionen in Europa zu entwickeln.“
Das ist ein hochgestecktes Ziel, das wir - wenn es denn realistisch erreichbar ist -,
natürlich begrüßen und unterstützen. Eines ist aber klar: Es bedarf einiges an konkreten
Maßnahmen, um dieses zu erreichen.
Damit komme ich zu meiner Kritik, und ich glaube, Sie haben es von der Opposition nicht anders erwartet: Ich bin zugegebenermaßen sehr nachtragend, und deswegen muss ich den ersten Antrag erwähnen, den ich für meine Fraktion im Dezember 2014 einreichen durfte - die Forderung nach einem Familienbericht zur Situation und Analyse der Familien im Land Brandenburg. Ich habe es schwer verkraftet, dass Sie, liebe Kollegen von den Linken und der SPD, diesem nicht zustimmen konnten. Gerade der SPD muss ich sagen: Der letzte Familienbericht entstand, als Regine Hildebrandt Ministerin war - 1997. Aber vielleicht können wir heute erörtern, warum meinem Antrag nicht gefolgt wurde.
Es ist kein Vorstoß der Opposition allein, es ist auch eine Forderung der Familienverbände. Manchmal frage ich mich, warum wir uns regelmäßig mit den Familienverbänden zusammensetzen, wenn deren dringliche Appelle nicht einmal registriert werden.
(Beifall CDU)
Es würde uns gut anstehen, die Situation der Familien im Land zu analysieren und darauf aufbauend Maßnahmen effizient zu ergreifen. Nun gut, es gibt einige Bedingungen, die sind auch ohne vorherige Situationsanalyse gut sichtbar. Wenn ich höre: Wir wollen familienfreundlichste Region in Europa werden, dann frage ich mich, wie wir das in Brandenburg mit der Grunderwerbssteuer erreichen wollen.
(Beifall CDU - Frau Mächtig [DIE LINKE]: Und ich frage mich, was das damit
zu tun hat!)
- Dann lesen Sie einmal, Frau Mächtig, die Kritik der Familienverbände, auch bezüglich
der Grunderwerbssteuer. Das hat viel mit Familienpolitik zu tun.
(Genilke [CDU]: So ist es! - Beifall CDU - Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)
Auch bei der Kindertagesbetreuung, die im vorliegenden Antrag erwähnt ist, gibt es mehr als genug zu tun. Die verbesserte Qualität wurde nicht zuletzt beim Betreuungsschlüssel auf Drängen der CDU-Fraktion vorzeitig umgesetzt - wir sind sehr dankbar dafür, Herr Minister Baaske. Dennoch bleibt in Brandenburg ein Flickenteppich unterschiedlicher und vor allem ungerechter Kitagebühren, was allerorts die Eltern auf die Barrikaden bringt.
(Genilke [CDU]: So ist es! - Beifall CDU)
Wenn wir uns die Kindertagespflege - wenn man sein Kind in die Obhut von Tagesmüttern oder -vätern gibt - anschauen, sehen wir, dass die Situation noch brenzliger ist. Ich möchte nicht weiterhin zuschauen, wie Tagesmütter gezwungen sind, vor Gericht zu gehen, um sich Recht zu erstreiten, weil offensichtlich in den Landkreisen gegen geltendes Landes- und Bundesrecht verstoßen wurde. Das kann nicht die Qualität in der Kindertagesbetreuung in Brandenburg sein.
(Starker Beifall CDU)
Und weil ich nun einmal sehr nachtragend bei gescheiterten Anträgen bin, muss ich noch einen Antrag erwähnen: Ich bin sehr glücklich darüber, dass Sie der lange von der CDU geforderten Schaffung der Stelle eines Tierschutzbeauftragten zugestimmt haben. Aber ich verstehe nicht, warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken und der SPD, meinen Antrag vom April 2015, in dem ich den Landeskinderbeauftragten gefordert habe, abgelehnt haben.
(Wichmann [CDU]: Zum zweiten Mal!)
Und das, obwohl die Linke einen solchen in ihrem Wahlprogramm verankert hat. Bitte erklären Sie mir das wenigstens heute.
(Beifall CDU)
Aber nun genug der Kritik. Eine Förderung und Unterstützung von familienpolitischen Maßnahmen ist wichtig und richtig. Wir stimmen der Sache an sich - wenn sie denn gut umgesetzt wird - und damit dem Antrag zu. Ich kann die Koalitionsfraktionen aber nur eindringlich davor warnen, mit Scheuklappen auf Maßnahmenpaketen durch das Land zu galoppieren. Sie sollten links und rechts des Wegs die wirklichen Bedarfe der Familien - auch bezüglich der anderen Maßnahmenpakete - wahrnehmen. - Danke schön.
(Beifall CDU sowie der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE])
30. Plenarsitzung - Tagesordnungspunkt 3: Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg -09.06.2016
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste!
Diana Bader hat es gerade erwähnt: Am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie, wurde überall in Brandenburg symbolisch die Regenbogenflagge gehisst - erstmalig auch vor dem Brandenburger Landtag. Für alle, die es nicht wissen: Das Datum ist an den 17.05.1990 angelehnt, als die Weltgesundheitsorganisation beschloss, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. In Deutschland kommt die zusätzliche Bedeutung und Parallele zum § 175, dem sogenannten Schwulenparagrafen, hinzu. Dieser erklärte noch bis 1994 homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen für strafrechtlich relevant. Es ist wichtig, dass wir überall in Brandenburg - auch vor dem Landtag – symbolisch die Regenbogenflagge hissen und mahnend an diese Zeit vor 1994 bzw. 1990 erinnern.
(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)
Ich glaube, wir sind uns in einem vollkommen einig: Es darf nicht bei der Symbolik allein bleiben. Daher bin ich meinen Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr dankbar, dass sie mit ihrem Antrag den Ausschlag dafür gegeben haben, dass wir heute hier debattieren. Bei allen Fortschritten, allem scheinbar toleranten und weltoffenen Denken – auch hier in Brandenburg - ist die Diskriminierung gegenüber Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transsexuellen, Intersexuellen, Transgendern und queeren Menschen leider nach wie vor an der Tagesordnung. Genau hier setzt der geforderte Aktionsplan an. Lücken in der Aufklärung und der Beratung müssen geschlossen werden. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, das für ganz Brandenburg - da bin ich Diana Bader sehr dankbar, dass sie den ländlichen Raum erwähnt hat - gedacht ist und auch umgesetzt wird. Leider stolpere ich bei dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an genau dieser Stelle. Es gibt einige Punkte, in denen er mir nicht weit genug geht bzw. auf die ich einfach einen kritischen Blick werfen muss. Ich will nur ein Beispiel nennen. Im ersten Punkt heißt es:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, die bereits vorhandenen und vom Land Brandenburg geförderten Aktivitäten durch einen ‚Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg‘ zusammenzuführen.“
Hier torpediert sich der Antrag meines Erachtens von Beginn an selbst, wenn nur auf die bereits bestehenden Strukturen geschaut werden soll. Wenn es schon vorab auf bereits vorhandene Aktivitäten beschränkt wird, ist das lückenschließende Gesamtkonzept zumindest in der Formulierung des Antrages nicht besonders gut gefasst.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Um im Interesse derjenigen, über die wir heute sprechen, mehr erreichen zu können, werbe ich daher für die Überweisung in den entsprechenden Ausschuss. Ursula, ich bin dir sehr dankbar, dass du viele Punkte noch angeregt und erwähnt hast, die ich im Antrag leider vermisse. Wenn wir von Beginn an einen - es ist im Antrag sehr schwammig formuliert - „partizipativen Prozess“ der Erarbeitung des Aktionsplans durchführen wollen, steht einer Überweisung in den Ausschuss und damit einer Anhörung aller Gruppen, Vereine und Interessenvertretungen - die leider auch nicht explizit im Antrag genannt werden- nichts entgegen. Deshalb werben wir als Fraktion heute für die Überweisung in den entsprechenden Ausschuss.
(Beifall CDU und B90/GRÜNE)
Ich möchte noch einige Beispiele dafür nennen, was mir in dem Antrag fehlt. Dazu zählt der erfreuliche Zuzug von immer mehr Regenbogenfamilien, die aus Berlin nach Brandenburg kommen - das hat uns auch der Lesben- und Schwulenverband bestätigt. Die Frage ist: Wie sieht es da mit der Gleichberechtigung aus? Was ist zum Beispiel mit dem Familienpass für das Schwimmbad? Das Thema geisterte vor einigen Wochen durch die Presse. Allein Familienberatungsangebote für Regenbogenfamilien zu eröffnen, wird noch nicht zu Änderungen führen.
Diana, du hast den ländlichen Raum angesprochen. Es gibt einen engagierten jungen Mann - er ist Mitglied bei BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN; wir sind uns da sehr nah -, mit dem ich jedes Jahr am Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie gemeinsam in der Kreisstadt Seelow gegen die Diskriminierung kämpfe. Wir haben uns im letzten Jahr im Ergebnis einer überparteilichen Podiumsrunde zur Aufgabe gemacht, die in Brandenburg vorhandenen Ansprechpartner und Beratungsstrukturen zusammenführen und sammeln. Nach einem Jahr mussten wir feststellen: Es gibt dort nichts. Dieser junge Mann kämpft in der Kreisstadt Seelow allein.
Wer heute die Zeit aufbringen kann, der schaue einmal in die Lokalpresse der „Märkischen Oderzeitung“: Dieser junge Mann wurde von Anfang an immer wieder mit Mobbing und Diskriminierung konfrontiert. In dem heutigen Artikel steht, dass ihm wieder einmal Pädophilie unterstellt und seine Mutter bei Facebook mit einem gefälschten Profil als Prostituierte dargestellt wird. Ständig werden in seinem Namen Bestellungen aufgegeben oder wird der Schlüsseldienst gerufen. Wenn man das liest, kann man vielleicht ein bisschen nachempfinden, was dieser junge Mann dort trotz seines Engagements gegen Homophobie allein ausstehen muss. Es zeigt deutlich, dass die auf Landesebene vorhandenen Strukturen lange nicht ausreichen.
Deswegen möchte ich in diesen Prozess eintreten. Ich sage noch einmal ausdrücklich: Ich bin dankbar, dass wir den Aktionsplan machen wollen; wir stehen dahinter. Allein die Aspekte, die der gemeinsame Antrag enthält, greifen mir zu kurz. Ich hoffe, mit den Beispielen den Blick noch einmal darauf gelenkt zu haben, dass wir mehr diskutieren und hier auch noch einmal mit einer Ausschussüberweisung ansetzen sollten.
Wir werden uns bei dem Antrag enthalten und bitten um nochmalige Überweisung an den entsprechenden Ausschuss. - Danke schön.
(Beifall CDU und B90/GRÜNE)
28. Plenarsitzung – Tagesordnungspunkt 6: Konsequenzen aus der Haasenburg: Kinderschutz gewährleisten – 28. April 2016
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist erst einige Tage her, da habe ich einen Artikel in der „Zeit“ gelesen, in dem die Frage aufgeworfen wurde, ob schwerbehinderte Kinder beliebig oft weggesperrt werden dürfen. In Bayern ermittelt dazu bereits die Staatsanwaltschaft. Die Einträge über diese verhaltensauffälligen, aber eben schwerbehinderten Kinder enthalten den Vermerk „ELT“, das heißt „Einschluss laut Tagesplan“. Diese Kinder wurden also in Zimmern eingesperrt- einfach nur, weil der reguläre Tagesablauf das vorsah, nicht, weil sie eine Gefahr für sich oder andere darstellten, auch nicht als pädagogisches Mittel. Beim Lesen des Artikels ist mir noch einmal bewusst geworden, um welche Fragen wir uns bei der Befassung mit dem vorliegenden Antrag Gedanken machen mussten. Nach den Berichten um die Haasenburg-Heime haben sich schon in der vergangenen Legislaturperiode die Kolleginnen und Kollegen damit auseinandergesetzt. Wir sind aus der Phase der Aufklärung und Aufarbeitung zu der Frage übergegangen, welche Konsequenzen wir aus den Geschehnissen um die Haasenburg mit Blick auf die Zukunft ziehen. Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr dankbar für diesen Antrag, denn es war und ist der richtige Zeitpunkt, über diese Konsequenzen zu sprechen.
Wie gehen wir weiter mit den Kindern und Jugendlichen um, die den Bedarf besonders intensiver pädagogischer Betreuung - wie es im Antrag so schön und korrekt formuliert heißt - weiterzuentwickeln? Darüber muss nachgedacht, dafür müssen Konzepte erstellt werden, und das haben wir getan. Damit stellt sich uns eine der schwierigsten Fragen in der Jugendhilfe überhaupt. Mein Kollege Thomas Günther hat diese schwierige Klientel, die man nicht einmal zutreffend bezeichnen kann, angesprochen. Es sind Kinder und Jugendliche, die teilweise straffällig geworden, drogenabhängig, alkoholabhängig sind, die aber auch teilweise Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die für sich und andere zur Gefahr werden können, die eine hohe Gewaltbereitschaft aufweisen. Wie können wir diesen Kindern helfen, aber auch diejenigen, die sich mit diesen Kindern auseinandersetzen, ihre Pädagogen und Betreuer, vor Gewaltübergriffen schützen?
Im Ernstfall eben auch mit Zwang und gegen ihren Willen. Wie können wir solche Hilfen so gestalten, dass sich die Haasenburg nie wiederholt und sich nicht wie in Bayern der Staatsanwalt einschalten muss? Das beinhaltet pädagogische Expertise und vor allem auch politische Entscheidungen. Auf diese Fragen haben wir heute keine abschließenden Antworten gefunden, sondern wir haben bestenfalls ein gutes Zwischenfazit gezogen. Aber das Wichtigste ist: Der Prozess an sich wurde angestoßen.
Wir haben uns in den Ausschusssitzungen Gedanken gemacht, haben Experten angehört und sind fraktionsübergreifend zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung gekommen. Ich bin auch dankbar für die Berichterstattung aus dem Bildungsministerium. Herr Hilliger hat stets sachlich und offen über die bereits getroffenen Maßnahmen informiert und weitere Entwicklungen und Vorhaben stets mitgeteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorliegenden Beschlussempfehlung sind wesentliche Punkte aufgeführt. So ist im Eingangstext festgehalten:
„Ebenso besteht die Notwendigkeit, die Heimaufsicht weiter zu stärken und ihre Handlungsmöglichkeiten zu verbessern.“
Hier kann ich es mir nicht verkneifen, mein Unverständnis darüber zu äußern, dass wir, wenn wir über die Konsequenzen der Haasenburg sprechen und eine Verbesserung der Qualifizierung der Heimaufsicht fordern, gleichzeitig im Zuge der Kommunalreform über die Kommunalisierung der Heimaufsicht nachdenken. Es war für mich schon bezeichnend, diese beiden Punkte in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses auf der Tagesordnung zu sehen, wenn wir einerseits fraktionsübergreifend zu einer Beschlussempfehlung kommen und eine Stärkung der Heimaufsicht fordern, dann aber die Koalitionsfraktionen sagen, dass die Heimaufsicht im Rahmen der Kommunalreform kommunalisiert werden soll. Es tut mir leid, das ist keine Stärkung.
(Beifall CDU, DIE LINKE, B90/GRÜNE)
Ich will auch daran erinnern, dass nicht nur ich als einzelne Abgeordnete oder wir als einzelne Fraktion das so sehen, sondern dass es auch schon Gutachten gibt, die da die Verfassungsmäßigkeit infrage stellen und eventuell einen Verstoß gegen das Grundgesetz sehen.
Der gemeinsamen Beschlussempfehlung - die wesentlichen Punkte hat Kollege Günther vorgetragen - werden wir natürlich zustimmen. Insofern danke ich für die Aufmerksamkeit. Vielleicht war das noch einmal ein Anstoß, über die Kommunalisierung der Heimaufsicht nachzudenken. - Vielen Dank.
(Beifall CDU, B90/GRÜNE und BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)
25. Plenarsitzung - Tagesordnungspunkt 15: Zielgerichtet gegen Drogen - 11. März 2016
Antrag der Fraktion der CDUDrucksache 6/3559
- Es gilt das gesprochene Wort -
Frau Augustin (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der veränderte Umgang mit Drogen beschäftigt uns schon einige Zeit. Auslöser war und ist nicht zuletzt die Berichterstattung aus dem Süden Brandenburgs zum Missbrauch der Droge Crystal Meth. Dazu fanden unter anderem Gespräche im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie statt, zu der wir Vertreter der brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen, aber auch eine Ärztin aus dem Sankt-Georg-Klinikum in Leipzig geladen hatten. Die Ausführungen der Ärztin haben bestätigt, dass wir nicht die Augen davor verschließen dürfen, dass für Kinder die Probleme wegen Drogen bereits im Mutterleib beginnen. Mit dieser Problematik haben wir uns in der CDU-Fraktion im vergangenen Jahr beschäftigt. Ich richte heute nicht zuletzt als familien- und jugendpolitische Sprecherin den Blick darauf.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist bekannt, dass Alkohol, Nikotin und illegale Drogen unterschiedlich schwere Auswirkungen auf das ungeborene Leben,
(Zuruf der Fraktion DIE LINKE: Legale auch!)
auf das Kind im Mutterleib haben können. Die möglichen Folgen reichen von leichten körperlichen und psychischen Schädigungen bis hin zu einer möglichen Totgeburt. Der Tatsache, welche drastischen Auswirkungen auch vermeintlich harmlose – oder besser: verharmloste - Drogen haben, sind sich viele werdende Mütter nicht bewusst. Die häufigste Ursache für Behinderungen bei Kindern ist Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Bereits kleine Mengen können irreversible Schäden hervorrufen. Ein Grenzwert für unbedenklichen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft gibt es nicht, auch wenn es immer heißt: Das eine Glas Rotwein wird schon nicht so schlimm sein. Im Falle des Alkoholkonsums kann es beispielsweise zu einer sogenannten „Fetalen Alkoholspektrum-Störung“ - FASD - kommen. Jedes Jahr werden in Deutschland 10 000 Kinder alkoholgeschädigt geboren. Nur etwa 20 % der Kinder, die mit der schwersten Form dieser Schädigung geboren werden, werden je in der Lage sein, ein eigenständiges Leben zu führen. 80 % dieser Kinder werden ihr Leben lang auf Betreuung angewiesen sein.
Auch ein Rauchen der Mutter in der Schwangerschaft ist gefährlich. Es verstärkt unter anderem das Risiko einer Leukämieerkrankung des Kindes; auch die Gefahr einer Totgeburt steigt. Kokainkonsum kann zu hirnorganischen Schäden, Herzfehlern oder Fehlbildungen der ableitenden Harnwege führen. Nach gegenwärtiger Kenntnis muss davon ausgegangen werden, dass auch Amphetamine und Ecstasy eine schädigende Wirkung auf das werdende Kind haben können. So wurde ein erhöhtes Risiko für Früh- und Fehlgeburten festgestellt; auch das Risiko von körperlichen Anomalien nimmt zu. Warum zähle ich an dieser Stelle die Folgen von Drogenmissbrauch für ungeborene Kinder auf? Ganz einfach: Es ist ein wichtiger Punkt, um auf geändertes Drogenkonsumverhalten einzugehen und darauf aufbauend Präventions- und Beratungsangebote zu entwickeln.
(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Das Bewusstsein der werdenden Mütter zu schärfen und darauf hinzuweisen, dass Kindern Drogenabhängiger bereits der Start in ein gesundes Leben verwehrt bleibt, zählt zu guter Drogenprävention.
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich geht es um mehr als den Drogenmissbrauch während der Schwangerschaft. Es müssen auch Konzepte entwickelt werden, mit denen wir Jugendliche besser erreichen, um auf ihren veränderten Drogenkonsum zu reagieren. Damit meine ich nicht nur Crystal Meth, sondern zum Beispiel auch das Schnüffeln verschiedener Substanzen. Oft ist das der Einstieg in den Konsum härterer Drogen, und auch das Schnüffeln - das wissen Sie - hat schon zu Todesfolgen bei Jugendlichen geführt. Dass es Lücken in der Beratungs- und Präventionsarbeit gibt, wurde mir in Gesprächen bei Selbsthilfekontaktstellen gerade im Süden Brandenburgs bestätigt. Bei der Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen berichteten sie, dass sie den Bedarf nach Beratungsangeboten bei Crystal Meth nicht mehr befriedigen können. Andere bringen sich in die freiwerdende Nische ein und wenden sich an Schülerinnen und Schüler. Nicht immer ist aber auf den ersten Blick erkennbar, wer wirklich dahinter steckt. In einem Fall stellte sich heraus, dass es keine Drogenberatung, sondern Scientology war. Das spätestens sollte ein Alarmsignal für uns sein. Wir müssen die Trends der letzten Jahre berücksichtigen. In der Gesundheitsberichterstattung aus dem Jahr 2010 ist das Spektrum möglicher Drogen zum Beispiel zu eng gefasst. Nur ein guter Überblick über verändertes Konsumverhalten und den Drogenkonsum in Brandenburg ermöglicht gute Präventions- und Beratungsarbeit. Unser Gesundheitspolitiker Raik Nowka wird dazu weitere Ausführungen machen, ich bitte aber schon jetzt um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD, AfD und der Abgeordneten
Schülzke [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe])
Rede „Konzept zur landesweiten Verbesserung der Qualität und zur Stärkung und Verstetigung der Netzwerke Gesunde Kinder“ 20.01.2016
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,
wenn es darum geht, Kindeswohl von Beginn an zu schützen, um auch mögliche Gefährdungen abzuwenden, präventiv zu handeln, sind wir hier sicherlich alle einer Meinung, dass für diesen Zweck angelegte Gelder gut angelegte Gelder sind.
Das Netzwerk gesunde Kinder leistet einen wichtigen Beitrag, um Kinder zu schützen, Familien wird Beratung und Unterstützung angeboten. Allen, die sich vor allem auch ehrenamtlich am Netzwerk Gesunde Kinder beteiligen, möchte ich an dieser Stelle dafür auch Danke sagen!
Vergangenes Jahr haben wir im Rahmen der Haushaltsdebatte der geplanten Mittelerhöhung daher auch selbstredend zugestimmt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
so nobel und gut ein Anspruch ist, dieser sollte auch erfolgreich sein. Die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen betonen auch immer wieder gern, dass das Netzwerk Gesunde Kinder eine Erfolgsgeschichte sei.
Hier hatte der Landesrechnungshof allerdings etwas Wasser in den Wein geschüttet und Kritik am nicht erreichten Erfolg des Netzwerkes geäußert. Es heißt im Bericht „Die ministerielle Steuerung des landesweiten Netzwerks Gesunde Kinder war nicht ausreichend.“ Das Ministerium habe seine Fördergrundsätze trotz erkannter Defizite unverändert gelassen. Das selbst gestellte Ziel, die Hälfte aller in Betracht kommenden Familien für eine Mitgliedschaft im Netzwerk zu gewinnen, habe das Netzwerk nicht erreicht.“
Der Bericht des Landesrechnungshofes sollte uns alle ermahnen nicht nur den Anspruch des stärkeren Kindesschutzes zu erheben sondern auch den angestrebten Erfolg tatsächlich zu erreichen.
Eine Mittelerhöhung allein wird diesen Erfolg nicht sichern. Nun sind mit dem vorliegenden Konzept durchaus konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Netzwerkes festgehalten, im Interesse des besseren Schutzes von Kindeswohl sollten aber Verzahnungen mit weiteren Angeboten erfolgen: Dies sind zum einen die Familienhebammen. Wir haben hier mehrfach die bessere Einbindung der Familienhebammen gefordert und ich werde nicht müde, dies erneut zu erwähnen. Aber auch weitere Verzahnungen von Angeboten sollten nicht ausgeschlossen werden – so zum Beispiel die die Zusammenarbeit mit Kindertagespflegpersonen. Viele Tagesmütter engagieren sich bereits in den Netzwerken. Oder auch die Zusammenarbeit mit Mehrgenerationenhäusern, die sinnvolle Verzahnungen bieten könnten. Auch Kooperationen mit Angeboten der Frühen Hilfen sind denkbar. Da sind ja beispielsweise auch Familienhebammen integriert.
Mit diesen Anregungen erzähle ich Ihnen allerdings gar nichts Neues. Wenn ich noch einmal an die Debatte vom 19. März 2015 zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Netzwerke Gesunde Kinder nachhaltig stärken und ausbauen“ erinnern darf: Dort haben wir gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90 die Grünen in einem Entschließungsantrag eine ehrliche Evaluation der bestehenden Hilfsangebote und die Einbeziehung der Netzwerke Frühe Hilfen oder anderer Trägerstrukturen, in denen Familienhebammen zum Einsatz kommen, gefordert. Denn mit den Netzwerken Gesunde Kinder erreichen wir längst nicht alle Familien, die Unterstützung wünschen.
Alle Hilfsangebote haben ihre Berechtigung und man sollte diese nicht losgelöst voneinander betrachten.
Wir alle haben den Anspruch möglichst jedes Kind von Beginn an zu schützen. Um diesem Anspruch aber auch gerecht zu werden, reicht es nicht, nur Geld zu geben. Es muss auch sinnvoll eingesetzt und mit den richtigen Konzepten und Maßnahmen zum Erfolg gebracht werden. Dazu ist es notwendig alle Möglichkeiten auch in Betracht zu ziehen.
Danke
Rede Aktionstag „NEIN zu Gewalt gegen Frauen“ 25.11.2015
- Es gilt das gesprochen Wort –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Frau Ministerin Golze,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Konfrontation mit den verschiedensten Formen von Gewalt gehört für viele Frauen und Mädchen weltweit zur täglichen Realität. Und gerade Umgebungen, in denen vermeintlich Geborgenheit, Sicherheit herrscht, sind oft die Orte an denen Mädchen und Frauen zum ersten Mal Gewalt erfahren. Ob auf dem Schulhof, im Ferienlager oder dem eigenem eigentlich vertrautem Zuhause.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat im März 2014 in einer europaweit ausgelegten Studie zur Gewalt gegen Frauen erschreckende Daten veröffentlicht. 42 000 Frauen in 28 EU-Staaten wurden dazu befragt.
Im europäischen Durchschnitt hat jede dritte Frau körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. In Deutschland sind sogar 35 Prozent der Frauen von Gewalt betroffen.
Es ist deshalb weiterhin notwendig gegen Gewalt zu sensibilisieren, das Thema nicht zu verschweigen und über Hilfsangebote zu informieren.
Mit dem heutigen Aktionstag ‚NEIN zu Gewalt an Frauen‘ wird weltweit auf das Thema aufmerksam gemacht und ich bin dankbar, dass wir im zweiten Jahr auch unser gemeinsames Zeichen mit dem Hissen der Flagge wieder vor dem Landtag setzen können. Gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung, dem Landtag, dem Frauenpolitischen Rat und allen heute hier anwesenden Unterstützern. Ich freue mich heute im Namen der frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen das Wort zu erhalten.
Das Thema Gewalt gegen Frauen ist akuter denn je und oft trauen sich die Betroffenen nicht, häusliche Gewalt anzuzeigen, versuchen viel eher, das Erlebte zu verdrängen.
Das gilt für deutsche Frauen genauso wie für geflüchtete Frauen, die zu uns kommen. Zum Teil liegt es auch daran, dass Gewalt gegen Frauen in einigen Herkunftsländern noch nicht geahndet wird. Nicht nur in der Heimat oder auf der Flucht, auch in den Flüchtlingsunterkünften in Deutschland erleben Frauen sexualisierte Gewalt. Die besondere Schutzbedürftigkeit der geflüchteten Frauen muss unsere ganze Beachtung finden, der spezielle Betreuungsbedarf berücksichtigt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
jegliche Gewalt an Frauen darf nicht verschwiegen werden. Zum heutigen Aktionstag wollen wir allen betroffenen Frauen auch Mut machen, ihr Schweigen zu brechen, Hilfe und Unterstützung anzunehmen.
Dieser Tag ist aber auch ein Weckruf an alle, nicht wegzuschauen und Zivilcourage zu zeigen, wenn einem Mädchen oder einer Frau Gewalt angetan wird.
Schaut man sich die weiteren Untersuchungen im Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte an, erschrecken die Zahlen und Formen der Gewalt an Mädchen und Frauen. (Eine von 20 Frauen (5 %) ist seit ihrem 15. Lebensjahr vergewaltigt worden, 33 % der Frauen haben in der Kindheit körperliche oder sexuelle Gewalt durch eine/n Erwachsenen erfahren; 18 % der Frauen haben seit dem 15. Lebensjahr Stalking erlebt.) Ob Schläge, ob Vergewaltigungen oder auch psychische Gewalt durch Erniedrigungen oder Stalking, der Anteil der Befragten, der dies erlebt hat, ist hoch, viel zu hoch.
Der heutige Tag ist auch Appell an alle Ebenen der Politik, die Bemühungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu intensivieren. Die heute hier versammelten Vertreter unterstreichen dies mit dem gemeinsamen Hissen der Flagge. Den symbolischen Akt setzen wir damit um, es soll uns aber auch Handlungsauftrag in der täglichen Arbeit für die Rechte der Frauen sein.
Dankeschön
Kristy Augustin zum Thema UMF (TO 11) bei der 18. Plenarsitzung im Landtag am 18. November 2015 :
- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste!
Die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge verdient zu Recht unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir sprechen hier über eine sehr heterogene Gruppe; denn jedes der Kinder und Jugendlichen hat seine persönliche, eigene Geschichte erfahren; Frau Johlige hat es bereits erwähnt. Es sind die Erfahrungen von Krieg, von lebensbedrohlichen Lagen, auch die Erinnerung an die Flucht. Das Einzige, was diese Kinder und Jugendlichen eint, ist der Punkt, dass sie diese Situation, die Flucht, erleben mussten, während sie noch nicht volljährig waren. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Anfang letzter Woche das Christliche Jugenddorf in Seelow besucht, um mit einigen dieser Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Es sind sechs junge Männer aus Afghanistan, vier aus Syrien. Ich habe mit ihnen gesprochen, um das persönliche Erleben noch einmal von ihnen selbst zu hören. Dort ist ein 17-jähriger Junge aus Afghanistan geflohen aufgrund von Stammeskriegen. Seine Freundin hat ihn mit nach Hause genommen. Es waren verfeindete Clans, und es gab keinen Ausweg mehr. Die Brüder seiner Freundin, deren Vater, deren Onkel haben ihm nach dem Leben getrachtet, sodass seine eigene Familie sagen musste: „Flieh, damit du nicht an deinem eigenen Leben bedroht wirst.“ Dort ist ein 16-jähriger syrischer Junge, der miterleben musste, wie seine gesamte Familie bei Anschlägen ums Leben gekommen ist. Diese Geschichten zu hören, auch noch von den Betroffenen selbst, macht immer wieder betroffen, und manch einer täte gut daran, sich auch einmal im persönlichen Gespräch solche Geschichten anzuhören.
(Beifall SPD, CDU, DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was mich aber sehr bewegt und fasziniert hat, war die Euphorie dieser jungen Menschen, die sich einbringen wollten, die ihren neuen Lebensort kennenlernen wollten, die mit vollem Ehrgeiz die deutsche Sprache lernen wollten, die alles daran gesetzt haben, sich einzubringen. Insofern kann ich Herrn Minister Baaske nur Recht geben: Es sind wirklich tolle junge Menschen dabei. Das Einzige, was ich nicht immer erwähnen und anpreisen würde, ist die hohe Potenz der Schwiegersöhne; denn wir reden immer noch über Minderjährige. Aber das nur am Rande.
Frau Johlige hat es schon ausgeführt: Die bundesgesetzlichen Änderungen haben es notwendig gemacht, ein Ausführungsgesetz auch auf Landesebene herbeizuführen. Auch ich bin dankbar, dass die einreichenden Fraktionen heute in der gebotenen Eile gemeinsam eine Lösung dafür finden konnten. Die besondere Schutzwürdigkeit dieser Gruppe wird herausgestellt. Das Kindeswohl hat Vorrang. Die Gruppe der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge unterzubringen und zu integrieren, ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Aber gerade hier können wir unter Beweis stellen, wo Integration ansetzt. Gerade diese Gruppe von Beginn an zu fördern, wird uns bereichern, unser Land bereichern. Sie können es mit ihrem Einsatz, und wer mit ihnen spricht, wird es auch erfahren. Natürlich kommen auch große Herausforderungen auf die verschiedenen Träger zu: auf die Kommunen, auf die Jugendämter. Die Fragen sind nicht zu überhören, die wir auch noch im Detail abklären müssen. Dort gibt es die Fragen der Unterbringung in Gastfamilien, der Vormundschaften, auch der Kostenverteilung.
Ich kann nur sagen: Der Ausschuss ist das richtige Forum dazu, dies weiter zu diskutieren. Deshalb stimmen wir als CDU-Fraktion selbstverständlich der Überweisung zu. - Danke schön.
(Beifall SPD, CDU, DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -Kinder -und Jugendhilfe Gesetzentwurf der SPD Fraktion, der CDU- Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2920