„Die Kindertagespflege ist im Bereich der Kindertagesbetreuung ein wichtiger Bestandteil geworden, der nicht mehr wegzudenken ist.
Als gleichrangige aber nicht gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung sehen sich die Tagesmütter und Tagesväter im Land aber ungleichen Herausforderungen gegenübergestellt. Unterschiedliche Satzungen und Richtlinien in den Landkreisen schaffen unterschiedliche Grundbedingungen. Ob fehlende eindeutige Rechtsklärung, Anpassungen von Qualifizierungen oder variierende Vorgaben der Eignung, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Meilenstein in der Entwicklung der Kindertagespflege.
Einführung der Großtagespflege ist ein toller Erfolg und Einlösung des Koalitionsversprechens, aber mit dem Gesetzentwurf wird der Kindertagespflege viel Rückenwind gegeben. Für die Kindertagespflegepersonen, für die betreuten Kinder, die Eltern oder Jugendämter bietet der Gesetzesentwurf Klarstellungen, Unterstützung, Sicherheit und verspricht eine Verbesserung der Qualität.
Ich sehe den Gesetzentwurf als hoffnungsvolle Grundlage, um wieder mehr Kindertagespflegepersonen für den Bereich zu gewinnen und damit auch mehr Angebote der Kindertagesbetreuung in Brandenburg zu bieten.“ (Kristy Augustin MdL)
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